Durch das Medium des Internets rücken nicht nur die internationalen, sondern auch die nationalen Märkte enger zusammen. Dies wirkt sich unmittelbr auf den Wettbewerb im Onlinehandel aus. Unternehmen aus allen Himmelsrichtungen konkurrieren unmittelbar miteinander was dazu führt, dass ein Marken-, Urheberrechts- oder Wettbewerbsverstoß gleichermaßen bundesweite Auswirkung entfalten kann.
Die juristisch Folge ist, dass bei derartigen Verstößen im Internet jedes Gericht in Deutschland für einen der vorgenannten Rechtsverstöße zuständig ist. Daher kann sich ein Mitbewerber z.B. zur Verfolgung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens das Gericht aussuchen, welches seiner Meinung nach die für ihn günstigste Rechtsprechung erwarten lässt (sog. fliegende Gerichtsstand).
Ein Onlinehändler muss zudem neben den allgemeinen Gesetzen und einer kaum zu überblickenden Vielzahl von Spezial- und Sonderregeln auch noch die komplexe Rechtsprechung beachten. Ohne die Unterstützung von in diesen Bereichen fachlich spezialisierten Rechtsanwälten ist das heute kaum noch zu bewältigen. Die Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz von Kramer & Partner Rechtsanwälte beraten seit vielen Jahren Unternehmen aus der Internetbranche und dem Onlinehandel.
Wir können auf viele Auseinandersetzungen im Bereich des Internet- und Onlinerechts zurückblicken und beraten daher zielgerichtet und hochspezialisiert.
![]() Susan B. Rausch |
![]() Stefan G. Kramer |











