Entsprechend entfällt die Störerhaftung dann, wenn die Prüfungspflicht des Dienstebetreibers nicht besteht. Sie besteht eigentlich immer dann, wenn er auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen …
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Haftung im Internet für Handlungen Dritter, Teil II
11. April 2009 von
Haftung im Internet für Handlungen Dritter, Teil I
11. April 2009 von
Daß man für eigene Handlungen einstehen muß, ist klar. In diesen beiden Beiträgen geht es um die Haftung für die Handlungen Dritter. Die Frage der Haftung für das Handeln Dritter mag auf den ersten …
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Datenschutzrecht, Teil 2 Grundlagen
9. November 2008 von
1.) Abgrenzung zum TMG
Ob das Telemediengesetz oder das BDSG anzuwenden ist, richtet sich danach, in welchem Stadium der vertraglichen Beziehung sich die Parteien befinden. Die Behandlung der Stadien …
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