Der Liquidator -meist der ehemalige Geschäftsführr- hat auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für die Liquidation zu achten. Über § 73 Abs. 3 GmbHG haftet der Liquidator für die Verletzung …
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GmbH: Haftung des Liquidators – Geschäftsführerhaftung
10. Dezember 2010 von
