IT- Recht: Cloud Services – Der Leistungsschein Teil I

Genauso wie Techniker und Kaufleute besitzen Juristen nach Ihrer Ausbildung ein gewisses Grundverständnis. Dem korreliert ein gewisses Unverständnis darüber, warum andere Berufsgruppen Dinge, die einem selbst vollkommen klar sind, nicht auch mit der gleichen Klarheit sehen.

Funktion und Inhalt eines Leistungsscheins sind so ein Thema. Und darum geht es in dieser Blogserie.

  1. Inhalt und Funktion

Der Leistungsschein ist ein Dokument mit einer juristischen Funktion. Das zu unterstreichen mag erst einmal seltsam klingen, aber in vielen Leistungsscheinen, die ich prüfe, sind Beschreibungen über Leistungen enthalten, die der Kunde noch beauftragen könnte (aber nicht beauftragt hat). Das ist aus der Perspektive des Vertrieblers sicher richtig, aus der Perspektive des Juristen falsch. Der Leistungsschein hat die Funktion, die Vereinbarung mit dem Kunden zu dokumentieren. Man spricht auch von der Perpetuierungsfunktion des geschriebenen Wortes.

Man kann natürlich auch mit Tabellen arbeiten, in denen verschiedene Leistungen ausgeführt werden, also z.B. Patch Management in Bronze, Silber oder Gold. Aber dann brauche ich noch eine Spalte, aus der sich ergibt, welches Paket der Kunde tatsächlich beauftragt hat.

Schwierig sind Leistungen, die sich nach „Variablen“ bemessen. Beispiel: Im Patch Management wird die jeweils verwaltete Anzahl von Clients zur Berechnungsgrundlage gemacht. Der Leistungsschein sieht eine bestimmte Anzahl vor, aber es gibt eine Software, die automatisch alle Clients misst, die mit dem Server verbunden sind und alle Clients bedient. Und die Anzahl dieser Clients wechselt, ohne dass der Leistungsschein jeweils aktualisiert wird.

Das ist kein Problem, solange die Bemessungsgrundlage klar benannt wird und – Empfehlung von meiner Seite – klare Grenzen definiert werden, ab deren Erreichen der Kunde einen Hinweis erhält. Das Gesetz sagt, dass eine Leistung bestimmt sein muss oder aber bestimmbar. Und in Leistungsscheinen sind hohe Anforderungen an die Qualität der Transparenz zu stellen, was die Bestimmbarkeit der Leistung angeht. Außerdem würde ich immer bei einer Änderung der Leistung automatisch eine Dokumentation über die Änderung erstellen und dem Kunden eine Nachricht über die Änderung zukommen lassen. Unklare Parameter und spätes Abrechnen beinhalten immer das Risiko von Konflikten.

Das bringt mich gleich zum nächsten Punkt: Schreiben Sie eine Tabelle über den eigentlichen Inhalt des Leistungsscheins, der ein Versionsmanagement ermöglicht, also „Wer hat Was Wann geändert“.

Teil II Inhalt des Leistungsscheins

Teil III Sicherheitshinweise und juristische Inhalte

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