Autorenname: Stefan G. Kramer

Kein Ausschluß des Nutzungsausfallschadens durch Rücktritt vom Vertrag

BGH Urt.v. 28.11.2007 Der Käufer kann nach geltendem Recht vom Vertrag zurücktreten und gleichzeitig Schadensersatz verlangen. Dieser Schadensersatzanspruch umfasst auch den Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens. Der Rücktritt vom Vertrag läßt diesen Anspruch nicht entfallen. Dogmatisch beendet der Rücktritt den Vertrag nicht, sondern wandelt ihn in ein Rückgewährschuldverhältnis um, in dessen Kontext die §§ 346ff […]

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Geltendmachung von Ansprüchen unter Bezeichnung von Mängelerscheinungen ausreichend. Obliegenheit des Bestellers bei Bestehen eines Mangels

BGH Urt. 30.10.2007 – CR 07, 145. Trotz der schwierigen Überschrift ein Fall von allgemeinem Interesse. Es geht insbesondere um die Frage, welche Obliegenheit der Besteller, der ein Werk bestellt hat im Falle des Vorliegens von Mängeln zu erfüllen hat. Fall und Kommentar:  Gem. § 203 BGB bewirkt das Bestehen von Verhandlungen die Unterbrechung der

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Änderungsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen – BGH Urt.v. 11.10.2007

1.)    BGH Urt.v.11.10.2007 §§ 307 Abs.1, 308 Nr.4 BGB Beim Angebot eines Internetzugangs und zugehöriger Produkte sind selbst bei Berücksichtigung eines außerordentlich großen, unvorhersehbaren technischen Wandels Änderungsklauseln unwirksam, die auch eine Änderung der vertraglichen Essentialia Negotii umfassen sic h nicht auf einzelne Bereiche der Geschäftsverhältnisse beschränken. Kommentar: In der Entscheidung geht es um zwei Fragekreise:

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Haftung der Access Provider

Die Haftung der Access Provider ist derzeit nicht klar geregelt. Das LG Köln geht von einer Haftung des Access Providers aus, wenn dieser in irgendeiner Weise willentlich und kausal adäquat zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beigetragen hat. Dafür reiche bereits die Vermittlung des Zugangs [LG Köln ITRB 07,247]. Allein die Möglichkeit, den Zugang der Daten

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Teilbenutzung von Marken / Erstellung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen

Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist von fünf Jahren hat der Markeninhaber auf die Erhebung der entsprechenden Einrede darzulegen und zu beweisen, daß er die Marke umfassend rechtserhaltend genutzt hat. Durch eine Entscheidung des EuG wird der Schutz für die Teilbereiche eingeschränkt. Der Wert von breit angelegten Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen ist geringer zu veranschlagen, Markenverzeichnisse müssen in

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AGB – Haftungsbegrenzung – Verkürzung der Verjährung

Unwirksame Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche BGH 15.11.2006 „Falls die im § 309 Nr.7 lit.a und b. genannten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährung ausgenommen sind, sind Klauseln, die eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bewirken sollen, unwirksam.“ Anm: Diese Entscheidung des BGH erging im Bereich des BTC und betraf den Kauf eines Fohlens. Die

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