Familienrecht

Weniger nachehelicher Unterhalt wegen Kindern aus einer neuen Beziehung nach Scheidung?

Keine Prägung der Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners durch ein nach der Scheidung geborenes Kind aus einer neuen Beziehung. So quasi der Leitsatz aus einer Entscheidung des OLG Celle vom vom 18.7.2007 (15 UF 236/06). Zu dieser Thematik hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt mit Entscheidung vom 15.3.2006 (XII ZR 30/04) entschieden, dass die ehelichen Lebensverhältnisse auch durch […]

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Unterhalt und Private Altersvorsorge

Dem verschärft Unterhaltsverpflichteten ist ein Betrag von 4% seines Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres für eine über die primäre Altersversorgung hinaus betriebene zusätzliche Altersversorgung zuzubilligen (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 27.11.2007, 10 UF 137/07). Dies bestätigt die bisherige Rechtsprechung zu abzugsfähigen Aufwendungen für die Altersvorsorge. Dennoch Vorsicht bei Verträgen zur zusätzlichen Altersvorsorge, die in engen zeitlichen Zusammengang mit

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Unterhaltspflichtige Arbeitslose müssen nahezu jede Erwerbsmöglichkeit ausnutzen,

um wieder Arbeit und Einkünfte zu erlangen: Bewerbungen um jede Art von Tätigkeiten, auch Arbeiten für ungelernte Kräfte, Arbeiten zu ungünstigen Zeiten oder zu wenig attraktiven Arbeitsbedingungen. Hierbei ist die Regelarbeitszeit aufzuwenden, also etwa 40 Stunden die Woche. Die Bemühungen müssen sorgfältig dokumentiert werden, am besten schriftlich. Regelmäßige Meldungen beim Arbeitsamt und die Wahrnehmung sämtlicher

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Altersphasenmodell ade – BGH kappt nachehelichen Unterhalt

Immer noch höchst brisant ist die Frage, wie viel geschiedene Ehegatten – regelmäßig die Frauen – nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform zum 01. Januar 2008 arbeiten müssen. Rechtsprechung und Kommentarliteratur legten teils einen Eiertanz hin. Klare Worte suchte MANN vergeblich. Dabei ist der Grundsatz einfach. Bis zum 3. Lebensjahr gemeinsamer Kinder kann der betreuende Elternteil frei

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