AGB- und Vertragsrecht

Die Leistungsbeschreibung als Haftungsbegrenzung

Oftmals begegnet uns in der anwaltlichen Praxis der Wunsch der Mandanten im Rahmen von Kauf-/ Werk- und Lieferverträgen nach einer deutlichen Haftungsbegrenzung. Dieser Wunsch ist allzu verständlich, aber nicht leicht umsetzbar, da er durch eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben beschränkt wird. So lassen sich Gewährleistungsansprüche nicht einfach ausschließen und noch schwieriger wird es, die Haftung  […]

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IT Recht: Rechtliche Aspekte des Prototyping Teil 3

III. Abnahme, Changes und vereinbarte Beschaffenheit Ganz wichtig: Die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB ist der Prototyp am Ende des letzten Zyklus plus die Dokumentation am Ende des letzten Zyklus. Nichts anderes. Und dieses ist auch so in dem Vertrag festzulegen. Der BGH sagt im Baurecht, dass entscheidend immer die

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IT- Recht: Der rechtliche Aspekt des „Prototyping“ Teil 2

Juristische Aspekte und Prototyping Juristisch betrachtet beginnt das Prototyping damit, dass der Soll-Zustand (Juristen sprechen von der vereinbarten Beschaffenheit) durch den Prototypen in seiner Version 1.0 beschrieben wird. Der Kunde testet nun in mehreren Phasen den Prototypen und überprüft, ob dieser die Funktionen und Eigenschaften aufweist, die der Kunde bei der Realisierung seine Geschäftsprozesse erwartet

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IT- Recht: Der rechtliche Aspekt des „Prototyping“

In dieser Blogserie geht es um den Zusammenhang zwischen dem juristischen Begriff der „Abnahme“ im Werkvertragsrecht unter Struktur des Projektvertrags, wenn die Parteien sich auf das sogenannte „Prototyping“ geeinigt haben. Drei Teile gibt es. Generelles Einer der größten Fehler bei der Erstellung von IT-Verträgen besteht darin, dass die Rechtsanwälte den Verträgen Regelungen zu Grunde legen,

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Das neue Werkvertragsrecht und seine Relevanz für IT- Projektverträge – Kritik –

-Kritik- Wie schon an anderer Stelle dargestellt, tritt am 1.1.2018 ein neues Werkvertragsrecht in Kraft. Das Werkvertragsrecht ändert sich, weil das Bauvertragsrecht in wesentlichen Teilen geändert wird. Ich hatte die Änderungen schon in 2 Blogs aufgezeigt. Wie zu zeigen sein wird, bedeuten die Änderungen im Ergebnis keine Verbesserung. In Zukunft wird man aber bei der

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Mitwirkungspflichten in IT- Verträgen Teil I: Wo und wie zu formulieren?

Mitwirkungspflichten in IT- Verträgen Teil I:  Wo und wie zu formulieren? Teil II: Kontrolle und Rechtsfolgen, wenn der Kunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt? AGB und Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten spielen eine große Rolle in IT-Verträgen. Häufig genug sind „Mitwirkungspflichten“ aber keine Mitwirkungspflichten, sondern Leistungspflichten des Auftraggebers. Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil Mitwirkungspflichten  in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eigentlich

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IT-Recht: Lizenzmetriken I

Thema Was sind Lizenzmetriken? Lizenzmetriken dienen der Berechnung der Lizenzgebühren und besagen, in welchem Umfang der Kunde die Software nutzen kann. Es wird abgerechnet pro User, pro Named User, per Configuration Items, Per Dateien, die verarbeitet werden, per CPU etc. Das juristische Problem solcher Lizenzmetriken besteht in der Beurteilung, ob diese einer gerichtlichen Untersuchung Stand

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IT-Recht Cloud – Entscheidung des LG Essen 16.12.2016 – 16 O 174/16 – Werkvertragsrecht für die Kombination SaaS und Managed Services

Mein lieber Kollege Herr Tribess hat die Entscheidung einer kritischen Würdigung unterzogen. Sachverhalt: Das IT- Unternehmen vermietet ein IT- System und erbringt zusätzlich Managed Services. Der Vertrag des IT-Unternehmens sieht eine Mindestlaufzeit vor und in den AGB wird das Kündigungsrecht für die zeitliche Periode dieser Mindestlaufzeit ausgeschlossen, die außerordentliche Kündigung wird natürlich erlaubt.  Der Kunde

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IT- Recht: Gesetzliche Änderungen im Kaufrecht und Werkvertragsrecht für das Jahr 2018 Teil II

Neue Vorschriften des Werkvertragsrechts im BGB ab dem 01.01.2018 Die Änderungen des Werkvertragsrechts des BGB, die im Jahr 2018 in Kraft treten, haben Auswirkungen auf die Projektverträge, die jetzt abgeschlossen werden. Die Änderungen betreffen die Punkte „Abnahme“, „Abschlagszahlung“ und „Kündigung“. Wie sich zeigen wird, sind die meisten Regelungen in aktuellen Projektverträgen bereits aus Gründen der

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IT Vertragsrecht – Fehlerreaktions SLA

SLAs – Service Level Agreements – sind Konkretisierungen vertraglicher oder gesetzlicher Begriffe. In Deutschland gebräuchlich sind Dokumente, die reine KPIs (Key Performance Indicator) enthalten. Das alles habe ich an anderer Stelle schon ausführlich dargestellt. In diesem Blog geht es um das Thema, welches Verhältnis zwischen Fehlerreaktionzeiten  und Mangelbehebungszeiten  und Support besteht – welche Bedeutung dem zukommt. Ich

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