Informationstechnologie und Edv

IT-Recht: Fehlermeldungen des Kunden II Rechte und Pflichten

Die Fehlermeldung muß rechtzeitig – und das heißt häufig unverzüglich – erfolgen. Bei Handelsgeschäften gilt nach § 377 HGB die Ware als genehmigt, falls der Käufer erkannte Mängel nicht unverzüglich rügt und diese Rüge gegenüber dem Verkäufer erklärt. Diese Regelung ist in Kaufverträgen und über § 381 II HGB auch Werklieferungsverträgen anwendbar. Bertroffen sind also […]

IT-Recht: Fehlermeldungen des Kunden II Rechte und Pflichten Weiterlesen »

IT Recht: Fehlermeldungen des Kunden I

Im Optimalfall erfolgen die Fehlermeldungen eines Kunden schnell und präzise, beschreiben einen reproduzierbaren Fehler. Dieser Fall liegt allerdings nicht häufig vor. Häufig deuten die Fehlermeldungen des Kunden auf Bedienungsfehler hin, beschreiben die Symptome des Fehlers nur schwammig und nicht selten kann man den Weg nicht nachverfolgen, den der Kunde gegangen ist, bevor der Fehler auftrat.

IT Recht: Fehlermeldungen des Kunden I Weiterlesen »

Softwarelizenzvertrag und Insolvenz des Lizenzgebers II

Die allgemeinen Prinzipien und die Probleme, die sich bei Bestehen eines Mietvertrags in der Insolvenz des Lizenzgebers ergeben, habe ich bereits an anderer Stelle dargelegt. Hier gilt es noch, das Thema „Insolvenz des Lizenzgebers bei Bestehen eines Kaufvertrags“ darzulegen. Im Rahmen des Verkaufs von Software – also der endgültigen Überlassung von Nutzungsrechten – sollte die

Softwarelizenzvertrag und Insolvenz des Lizenzgebers II Weiterlesen »

Softwarelizenzvertrag und Insolvenz I

Was geschieht, wenn über das Vermögen des Lizenzgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird? Darf man die Software weiter ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters nutzen oder nicht? § 103 InsO regelt das Wahlrecht des Insolvenzverwalters. Dieser hat innerhalb von Rechtsgeschäften, die nicht vollständig erfüllt wurden, das Recht zu bestimmen, ob er in den noch nicht vollständig erfüllten Vertrag

Softwarelizenzvertrag und Insolvenz I Weiterlesen »

Softwarelizenzvertrag Miete II

Gewährleistungsrechte Die Gewährleistungsrechte ähneln denen des Kaufrechts. Erneut geht es also um eine Abweichung zwischen Ist- und Sollzustand oder bei fehlen entsprechender Vereinbarungen um eine Abweichung  von dem Zustand, der objektiv erwartet werden kann. Dem Mieter steht ein Schadensersatzanspruch für anfängliche Mängel zu, der verschuldensunabhängig ist (in den AGB aber wenigstens im Verhältnis BtB ausgeschlossen

Softwarelizenzvertrag Miete II Weiterlesen »

Subunternehmervertrag IT

Typischerweise versucht der Generalunternehmer alle Risiken, die ihm aus dem Rechtsverhältnis mit dem Auftraggeber erwachsen, auf den Subunternehmer abzuwälzen. Diese 1:1 Übernahme von Rechten und Pflichten ist aber rechtlich nicht durchgehend haltbar. Der Vertrag zwischen Subunternehmer und Generalunternehmer ist ein eigenständiger Vertrag. Die Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zwischen Sub und GU bestehen unabhängig

Subunternehmervertrag IT Weiterlesen »

Softwarelizenzvertrag: Miete I

Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung der Software auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Die Miete wird vom Kaufvertrag dadurch abgegrenzt, daß die Nutzungsrechte an der Software nicht vorbehaltlos und endgültig auf den Käufer übergehen, sondern eben nur bedingt und/oder zeitlich begrenzt. Meistens wird dem Kunden eine körperlicher Datenträger überlassen, unbedingt erforderlich ist das aber nicht.

Softwarelizenzvertrag: Miete I Weiterlesen »

Softwarelizenzvertrag: Vergütungsmodelle

Es gibt grundsätzlich zwei Vergütungsmodelle: Solche, bei denen die Softwarelizenz gegen eine Pauschale überlassen wird und variable Vergütungsmodelle. Pauschale Vergütungsmodelle Bei Einfach- oder Mehrfachlizenzen berechnet sich die Höhe der Vergütung nach der Anzahl der Nutzer oder nach der Anzahl der Maschinen, auf denen die Software entweder permanent gespeichert werden kann oder in deren Arbeitsspeicher die

Softwarelizenzvertrag: Vergütungsmodelle Weiterlesen »

Softwarelizenz: Open Source Grundlagen II

Zu einer Verletzung von Open Source Lizenzen kann es in zwei Fällen kommen: – Der Lizenzvertrag wurde nicht abgeschlossen und es liegt keine Erschöpfungswirkung vor. – Der Lizenzvertrag wurde abgeschlossen, aber die Lizenzbestimmungen werden nicht eingehalten. Die Folge des Verstoßes besteht in der Entstehung von Unterlassungs-, Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüchen. Nach Ansicht der meisten Juristen besteht

Softwarelizenz: Open Source Grundlagen II Weiterlesen »

Softwarelizenzen: Open Source – Grundlagen

Der Begriff Open Source Software ist nirgendwo gesetzlich normiert. Die anerkannten Festlegungen erfolgten durch die Open Source Initiative in der Open Source Definition. Grundsätzliche Eigenschaften Open Source ist Software, deren Nutzung nur möglich ist, wenn der Nutzer den Lizenzbestimmungen zustimmt. Die Software „gehört“ keinem – in juristischen Begriffen gesprochen dürfen keine ausschließlichen Nutzungsrechte ausgeübt werden. Die Software

Softwarelizenzen: Open Source – Grundlagen Weiterlesen »

Nach oben scrollen