Projektverträge

IT-Recht: Keine „Tricksereien“ bei Vertragsänderungen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das gilt auch und insbesondere, wenn Vertragstexte zwischen den Parteien im Rahmen von Verhandlungen ausgetauscht werden. Hier sollte die Antwort der Vertragsgegenseite stets genau auf Änderungen gegenüber dem letzten eigenen Vorschlag geprüft werden. Verdeckten Tricksereien allerdings erteilte der BGH jetzt eine Absage – hier müssten die Vertragsparteien einander vertrauen […]

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Vertragsecht: Neue Regelungen zu Zahlungs- und Abnahmefristen sowie den Folgen des Verzugs

Der Gesetzgeber hat zum 29.07.2014 neue Regelungen in das BGB eingefügt, die große Auswirkungen auf den Geschäftsverkehr haben dürften. Die neuen Vorschriften regeln wesentlich strenger als bisher Vereinbarungen über Zahlungs- und Abnahmefristen und verschärfen die Folgen des Zahlungsverzugs in nicht unerheblicher Art und Weise. Damit soll dem seit Jahren zu beobachtenden Trend zu immer späteren

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IT-Recht: Gutachterkosten zur Feststellung der Mangelursache

Gerade in komplexen Softwareprojekten ist es oftmals nicht einfach, die Ursache einer Fehlfunktion festzustellen. Ob es sich bei den Fehlfunktionen um einen echten Mangel handelt, ist aber entscheidend für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadensersatz. Der BGH entschied nun, dass der Käufer zur Erforschung der Ursache auch einen Gutachter einschalten und die

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IT Vertragsrecht: Changes Teil I

Unterscheidung zwischen echten und unechten Changes Changes werden als Änderungen des ursprünglichen Vertragsinhalts definiert. Das Thema „Changes“ steht in engem thematischen Zusammenhang zu dem Thema „Projektmethodik“. Man unterscheidet unechte und echte Changes. Ein echter Change soll vorliegen, wenn eine wirkliche Änderung des ursprünglich geänderten Vertragsinhalts besteht, ein unechter Change soll dann vorliegen, wenn in Wirklichkeit

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IT-Recht: Besteller angepasster Software muss bei Mängeln nicht zu deren Ursache vortragen

Nur wenige Zeilen benötigte der BGH, um in einer Entscheidung gleich drei wesentliche Streitpunkte des IT-Rechts vorerst zu beseitigen (Urteil vom 05.06.2014 (VII ZR 276/13). Er stellte klar, welchen Rechtscharakter Verträge über die Anpassung von Software haben. Er strich heraus, was der Besteller einer solchen Software im Falle von Mängeln vor Gericht vortragen muss. Und

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Projektverträge: Gestaltung mehrstufiger Projektverträge und Rücktritt des Kunden

Die wahre Bedeutung von Verträgen zeigt sich erst in der Krise eines Projekts. Denn dann zahlen sich vorteilhafte Vertragsgestaltungen für die IT-Unternehmen in barer Münze aus, wie eine Entscheidung des OLG Köln wieder einmal vor Augen führt (Urteil vom 14.02.2013 – 19 U 166/12). Darum ging’s: Im Rahmen eines Projekts sollte Software individuell für einen

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