Internetrecht

Haftung für WLAN Netze / Stand März 2008

WLAN Netze können von Dritten mißbraucht werden, die ohne Zustimmung des Betreibers den Internetzugang für eigene, rechtswidrige Handlungen verwenden. Welches sind die Risiken und welches die Konsequenzen, die man aus der Rechtslage ableiten sollte?  Strafrecht für Haftung bei WLAN-Netzen Eine unmittelbare strafrechtliche Verpflichtung, WLAN Netze gegen Mißbrauch durch Dritte zu schützen, besteht nicht. Allerdings muß man damit […]

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Kein Ausschluß des Nutzungsausfallschadens durch Rücktritt vom Vertrag

BGH Urt.v. 28.11.2007 Der Käufer kann nach geltendem Recht vom Vertrag zurücktreten und gleichzeitig Schadensersatz verlangen. Dieser Schadensersatzanspruch umfasst auch den Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens. Der Rücktritt vom Vertrag läßt diesen Anspruch nicht entfallen. Dogmatisch beendet der Rücktritt den Vertrag nicht, sondern wandelt ihn in ein Rückgewährschuldverhältnis um, in dessen Kontext die §§ 346ff

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Geltendmachung von Ansprüchen unter Bezeichnung von Mängelerscheinungen ausreichend. Obliegenheit des Bestellers bei Bestehen eines Mangels

BGH Urt. 30.10.2007 – CR 07, 145. Trotz der schwierigen Überschrift ein Fall von allgemeinem Interesse. Es geht insbesondere um die Frage, welche Obliegenheit der Besteller, der ein Werk bestellt hat im Falle des Vorliegens von Mängeln zu erfüllen hat. Fall und Kommentar:  Gem. § 203 BGB bewirkt das Bestehen von Verhandlungen die Unterbrechung der

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Änderungsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen – BGH Urt.v. 11.10.2007

1.)    BGH Urt.v.11.10.2007 §§ 307 Abs.1, 308 Nr.4 BGB Beim Angebot eines Internetzugangs und zugehöriger Produkte sind selbst bei Berücksichtigung eines außerordentlich großen, unvorhersehbaren technischen Wandels Änderungsklauseln unwirksam, die auch eine Änderung der vertraglichen Essentialia Negotii umfassen sic h nicht auf einzelne Bereiche der Geschäftsverhältnisse beschränken. Kommentar: In der Entscheidung geht es um zwei Fragekreise:

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Auskunftsanspruch gegen Internetprovider

Laut einer Entscheidung des EuGH vom 29.01.2008, Az. C-275/06 bestehen keine zivilrechtlichen Auskunftsansprüche gegenüber Internetprovider im Falle von Urheberrechtsverletzungen.  Diese Entscheidung ist für die Musiktauschbörsen im Internet relevant. Die einschlägigen Richtlinien der EU sehen vor, dass ein Internet-Provider bei der Vorlage der IP-Adresse den Namen und Anschrift eines Nutzers mitteilen muss, soweit eine strafrechtliche Untersuchung

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Haftung der Access Provider

Die Haftung der Access Provider ist derzeit nicht klar geregelt. Das LG Köln geht von einer Haftung des Access Providers aus, wenn dieser in irgendeiner Weise willentlich und kausal adäquat zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beigetragen hat. Dafür reiche bereits die Vermittlung des Zugangs [LG Köln ITRB 07,247]. Allein die Möglichkeit, den Zugang der Daten

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