AGB- und Vertragsrecht

Softwarelizenzrecht: Parametrisierung, Customizing – welcher Vertragstyp, wieviele Verträge? Teil 2

Die zweite Fragestellung lautet, ob das Projekt mit einem oder mit zwei Verträgen erfasst werden soll. Diese Frage ist insbesondere für die Möglichkeit der Rückabwicklung zu bedenken. Viele IT- Unternehmen wollen die Risiken aus der Anpassung von Software reduzieren, daß sie die Software mit einem Vertrag verkaufen und die Anpassung mit einem anderen Vertrag regeln. […]

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AGB-Recht: Gewährleistungsfristen bei Fertigelementen

Die nachfolgend kommentierten Entscheidungen des Landgerichts Stendal vom 28.11.2008 und des OLG Naumburg vom 21.05.2010 betreffen Fragen zur Zulässigkeit von Verkaufsbedingungen, durch die die Gewährleistungsfristen für den Vertrieb von Fertigelementen geregelt werden. Hier ging es um Produkte, die zum Einbau in Gebäude bestimmt sind, wie z.B. Aluminium-Glassysteme Fenster oder Türen. Die vertraglichen Bestimmungen reduzierten die

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AGB Vertrag: Individualvereinbarungen

Der von der Rechtsprechung verwendete Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung ist sehr weit. Er führt dazu, daß praktisch alle Regelungen, die auch nur mit der Absicht formuliert wurden, mehr als zwei mal im geschäftlichen Verkehr angewendet zu werden, den strengen Anforderungen der §§ 305 BGB unterliegen.  Praktisch jeder Standardvertrag, über den man abrufbereit im Computer verfügen

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Softwarelizenzvertrag: Kaufvertrag Software Teil 1

Unser Leistungsangebot besteht auch in der Erstellung von natürlich in der Erstellung von Standardverträgen. An dieser Stelle geht es um Kaufverträge für Software. Wie im Blog „Kauf, Miete oder Werkvertrag“ dargelegt, ist im ersten Schritt zu hinterfragen, ob der Verkäufer die Software verkaufen oder vermieten will. Dabei ist danach zu differenzieren, ob die Nutzungsrechte an

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IT-Recht: Qualifikation von IT Verträgen in AGB

Der BGH hat am 4. März eine Entscheidung gefällt, die sich mit der Wirksamkeit einer Vorleistungspflicht für einen „Internet System Vertrag“ befasst. Das interessante an dieser Entscheidung sind aber weniger die Ausführungen zur Wirksamkeit von Regelungen in Standardverträgen (AGB), die den Kunden zu einer Vorauszahlung verpflichten, als vielmehr die Aussagen zur rechtlichen Einordnung von verschiedenen

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AGB-Recht: Ausschlußfristen

Der Begriff „Ausschlußfrist“ ist vermutlich nicht bekannt, die Klauseln sind aber jedem schon einmal begegnet. Sie lauten „nach Ablauf von …. Tagen / Monaten kann die Rechnung nicht mehr gestellt / oder der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.“  Ausschlußfristen sollen eine gewisse Sicherheit bewirken, etwa deshalb, weil ein Abschluß erstellt werden muß und hier

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AGB-Recht: Aufrechnungsklauseln

Die Aufrechnung gem. § 387 BGB ist ein Erfüllungsurrogat. Grundsätzlich müssen im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung die Voraussetzung : Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit und Fälligkeit vorliegen. Nur der Schuldner kann mit der Hauptforderung gegen den Gläubiger aufrechnen. Unter dem Begriff der Gleichartigkeit versteht das Gesetz die Gleichartigkeit des Gegenstandes, auf den sich die Forderung bezieht. Da meistens Ansprüche

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Vertragsrecht: Einfache Schriftformklauseln

Einfache Schriftformklauseln sind solche, die bestimmen,  dass eine Vereinbarung schriftlich niedergelegt werden muss. Obgleich der BGH nicht die Auffassung vertritt, dass alle Schriftformklauseln grundsätzlich unwirksam sind, ist zu beachten, dass solche Klauseln unter bestimmten Umständen unwirksam sein können. Dies gilt gerade für Klauseln, die sehr häufig in Verträgen bzw. allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden. Klauseln, die

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Vertragsrecht: Schriftformklauseln

Grundsätzlich sind aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit keine Schriftformerfordernisse bei dem Abschluss von Verträgen, Vertragsänderungen, Zusätzen und Nebenabreden zu beachten. Es gibt nur wenige gesetzliche Abweichungen die zu beachten sind, z.B. bei Mietverträgen. Häufig ist es aber auch im Interesse der Parteien, die Vereinbarung in einer bestimmten Form zu fixieren. Entsprechend werden in Verträgen und

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Vertragsrecht: Die Wirksamkeit der verfahrensrechtlichen Regelungen einer Schiedsgerichtsklausel

Im Rahmen von AGB werden vielfältig Abweichungen zu den gesetzlichen Regelungen geschaffen. Ist eine Schiedsklausel wirksam in den AGB in den Vertrag einbezogen, so kann der Verwender auch Abweichungen zu den gesetzlichen Regelungen über das Schiedsgerichtsverfahren, insbesondere die §§ 1025 ff. BGB, bestimmen. Allerdings unterliegen diese Abweichungen auch der Inhaltskontrolle des § 307 Abs. 1

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