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Software Lizenz Modelle Teil 1: Concurrent, namend user, single User

Viele Begrifflichkeiten im Bereich des Softwarerechts sind nicht klar definiert. Der Einfluß des US-Rechts ist groß, und die Wissenschaft an sich ist vermutlich noch zu jung, als daß sich ein allgemein anerkannter Standard herausgebildet haben könnte. Das Problem für den Juristen besteht darin, daß sich eine Vielzahl von Begriffen in den Verträgen befinden, die von den Parteien unterschiedlich besetzt werden. Missverständnisse sind beinahe vorprogrammiert. In amerikanischen Verträgen versucht man den babylonischen Sprachgebrauch dadurch einzudämmen, daß man zu Beginn der Verträge die Fachtermini definiert. Diese Technik ist den deutschen Verträgen zumeist fremd, weil nach der deutschen Rechtssystematik Lücken eines Vertrags durch das entsprechende Gesetz kompensiert werden. Ich muß in einem Vertrag über die Übertragung von Nutzungsrechten nicht definieren, was ein Computerprogramm ist, weil die Definition im Gesetz vorhanden ist. Der Richter, der Verständnisschwierigkeiten in einem Vertrag feststellt, wird diese im Wege der Interpretation unter Zuhilfenahme des Gesetzes zu beheben versuchen.

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Software Lizenz Modelle Teil 2: Concurrent, single user, named user

In den US-Verträgen gibt es viele Begriffe

Concurrent, Concurrent enterprise, Single user oder named user.
Concurrent heißt gleichzeitig, Enterprise ist das Unternehmen, single user sind Einzelplatznutzer und Named User sind namentlich benannte Nutzer. Wie passen diese Modelle mit dem deutschen Urheberrecht zusammen? Und dies vor allem, wenn die Verträge eigentlich immer nur unter dem Begriff  ”licence” verstehen “means the right to use the software under the provision of this contract”?

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Handelsrecht: Rechtsfolgen bei fehlendem Ausfuhrnachweis, Teil 2

Alternativnachweis bei fehlendem Ausfuhrbeleg
Zwar sieht das Gesetz grundsätzlich die Möglichkeit eines Alternativnachweises vor. Ein solcher Alternativnachweis für die Ausfuhr ist aber in der Praxis nur sehr schwer zu führen. Im Regelfall verfügt der Verkäufer nur über den Lieferschein. Mit diesem lässt sich aber nur beweisen, dass die Ware an den Frachtführer bzw. Käufer übergeben worden ist, nicht aber, dass die Waren auch tatsächlich das Gemeinschaftsgebiet der EU verlassen haben.

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Handelsrecht: Rechtsfolgen bei fehlendem Ausfuhrnachweis, Teil 1

Bei Lieferungen an einen Käufer mit Sitz in einem Land außerhalb der EU dürfen Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. Umsatzsteuer fällt bei derartigen Export-Geschäften normalerweise nicht an. Der Verkäufer ist aber verpflichtet nachzuweisen, dass der Export tatsächlich erfolgt ist.

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Handelsrecht: Kapitalerhöhung und -herabsetzung

Tilgung durch Zahlung auf debitorisches Konto
Die Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Konto führt zur Tilgung einer Verbindlichkeit der GmbH gegenüber der kontoführenden Bank. Die Zahlung auf ein im Debet geführtes Konto tilgt nur dann auch die Einlageschuld des Gesellschafters, wenn der GmbH Liquidität zugeführt wird, also die Geschäftsführung über einen Betrag in Höhe der Einlageleistung frei verfügen kann. Grundlage der freien Verfügbarkeit für die Geschäftsführung kann ein förmlich eingeräumter Kreditrahmen oder gar die stillschweigende Gestattung der Bank sein.

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Handelsrecht: Kapitalerhöhung und -herabsetzung

Eine Kapitalerhöhung führt zur Entstehung neuer bzw. zur Erhöhung bereits bestehender GmbH-Anteile. In der Folge vermindert sich die Beteiligungsquote der Gesellschafter, die an der Erhöhung – aus welchen Gründen auch immer – nicht teilnehmen, an der Gesamtzahl aller Geschäftsanteile, so dass deren Stimmkraft in der Gesellschafterversammlung herabgesetzt wird (sog. Verwässerung). Das Gleiche gilt auch für den Anteil am Gewinn bzw. am Liquidationserlös, da auch dieser sich am Grad der Beteiligung orientiert.

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Handelsrecht: Kapitalerhöhung und -herabsetzung

Handelsrecht:
Kapitalerhöhung und -herabsetzung:
Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Auf welchen Beruf kommt es an?

Berufsunfähigkeitsversicherung: Das versicherte Risiko, Teil 2

2. der ausgeübte Beruf
a) Maßgeblich ist in der Regel der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung.
Bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit kommt es auf den Zeitpunkt an, für den der Eintritt der Berufsunfähigkeit behauptet wird und nicht auf den Zeitpunkt, ab dem Leistung begehrt wird. Denn der Versicherungsnehmer kann möglicherweise nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bereits eine andere, einfachere Tätigkeit aufgenommen haben. Es kommt dann trotzdem auf den bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf an.

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AGB Recht: Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen

Der BGH hat am 18.12.2008 erkannt, daß in AGB enthaltene Verkürzungen der Verjährungsfristen für die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden unwirksam sind. Die Klausel muß ausdrücklich nach der Art des Verschuldens (Vorsatz/ grobe Fahrlässigkeit/ einfache Fahrlässigkeit) unterscheiden und die Verjährung von Fällen des groben Verschuldens (und natürlich auch die Fälle der vorsätzlichen Begehung) aus dem Bereich der verkürzten Verjährung herausnehmen.
Im vorliegenden Fall ging es um eine Form des Beratungsverschuldens für eine mangelhafte Beratung für die Investion in einen Immobilienfonds. Der Beklagte berief sich auf seine AGB, aber die waren unwirksam (§ 309 Nr.7 BGB). Es gäbe in diesen Fällen auch keine Möglichkeit der geltungserhaltenden Reduktion. Die Klausel ist nichtig, der Beklagte haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ich möchte ebenfalls darauf hinweisen, daß die Rechtsprechung in den Fällen, in denen es um die Beschränkung von gesetzlichen Haftungsregelungen geht, kaum Differenzierungen zwischen Verbrauchern oder Unternehmern macht.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wann zahlt die Versicherung?

Das versicherte Risiko, Teil 1

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist der Versicherer grundsätzlich verpflichtet, für eine nach Beginn des Versicherungsverhältnisses eingetretene Berufsunfähigkeit die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Gesetz liefert auch  die (juristische) Definition, wann eine solche Berufsunfähigkeit vorliegt: 

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