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Unternehmensnamen und Unterscheidungskraft II

Fortsetzung von Teil I: Nach der Rechtsprechung des EUGHs und des BGHs (EUGH Gruhr International 2001, 756 – Easybank -; BGH Grur 97,469 – Netcom -) besteht Unterscheidungskraft schon dann, wenn eine Bezeichnung mehrdeutig und an sich interpretationsbedürftig ist. Hier wie im Markenrecht kommt es darauf an, für welchen Produkt- oder Dienstleistungsbereich das Kennzeichen eingesetzt […]

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Unternehmensnamen und Unterscheidungskraft I

Gar nicht so selten stehen Unternehmensgründer vor den gleichen Schwierigkeiten wie Markeninhaber. Die Eintragung des Namens des Unternehmens – die Firma -wird von dem zuständigen Handelsregistergericht abgelehnt, weil die IHK einer Eintragung widerspricht. Die IHK beruft sich dabei immer häufiger auf das Argument, dass es sich bei der Firma – dem Namen des Unternehmens –

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Ort der Nachbesserung bei fehlender Absprache

BGH Urt, 8.1.2008 Die Nachbesserung ist im Zweifel an dem Ort zu erbringen, an dem sich das nachzubessernde Werk nach dem Vertrag befindet, wenn die Parteien keine anderen Absprachen getroffen haben. Nach dem alten wie dem neuen Gewährleistungsrecht ist der Erfüllungsort (§ 269 BGB) der Ort, an dem sich das Werk bestimmungsgemäß befindet. Es soll verhindert

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