grundsatz

Die Pflicht zur Datensicherung

Die Pflicht zur Datensicherung ist eine allgemeine Pflicht, die der Unternehmensführung obliegt. Sie wird einerseits aus dem Gesetz, genau aus dem § 91 Akt.2 AktG abgeleitet. Der § 91 Abs.2 AktG normiert nach seinem Wortlaut nur Pflichten, die die Führung von Aktiengesellschaften betreffen. Aber nach der herrschenden Ansicht sind die Prinzipien, die aus dieser Norm abgeleitet werden, […]

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Unternehmenskennzeichen und Unterscheidungskraft III

Bei mehrgliedrigen Zeichen gilt: Sofern ein solches Kennzeichen wenigstens einen Bestandteil enthält, der unterscheidungskräftig ist, ergeben sich für die Schutzfähigkeit keine Schwierigkeiten. Der Begriff Malermeister Müller ist zum Beispiel unterscheidungskräftig, weil der Bestandteil Müller per se immer unterscheidungskräftig ist. Kompliziert wird die Lage, wenn die Bezeichnung aus vielen verschiedenen Phantasiekennzeichen gewählt wird, die jedes für

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Unternehmensnamen und Unterscheidungskraft II

Fortsetzung von Teil I: Nach der Rechtsprechung des EUGHs und des BGHs (EUGH Gruhr International 2001, 756 – Easybank -; BGH Grur 97,469 – Netcom -) besteht Unterscheidungskraft schon dann, wenn eine Bezeichnung mehrdeutig und an sich interpretationsbedürftig ist. Hier wie im Markenrecht kommt es darauf an, für welchen Produkt- oder Dienstleistungsbereich das Kennzeichen eingesetzt

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Abänderung von Alttiteln auf Unterhalt bei verschärfter Erwerbsobliegenheit

Die verschärfte Erwerbsobliegenheit der Kindesmutter (geschiedene Ehefrau) kann auch bei Betreuung eines Kindes die Abänderung eines Unterhaltstitels rechtfertigen, so dass Oberlandesgericht Schleswig-Holstein jetzt mit Urteil vom 19.01.2009 (15 UF 124/08). Dies soll auch dann gelten, wenn diese Umstände bei Schaffung des Titels nicht erkennbar waren, etwa deshalb, weil die Unterhaltsreform zu diesem Zeitpunkt noch nicht

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Altersphasenmodell ade – BGH kappt nachehelichen Unterhalt

Immer noch höchst brisant ist die Frage, wie viel geschiedene Ehegatten – regelmäßig die Frauen – nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform zum 01. Januar 2008 arbeiten müssen. Rechtsprechung und Kommentarliteratur legten teils einen Eiertanz hin. Klare Worte suchte MANN vergeblich. Dabei ist der Grundsatz einfach. Bis zum 3. Lebensjahr gemeinsamer Kinder kann der betreuende Elternteil frei

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Datenschutzrecht, Teil 3 – Einwilligung und Ermächtigung

1.) Einwilligung Die Einwilligung kann nur erfolgen, wenn der Betroffene vor der Erhebung der Daten über den Inhalt, den Umfang und den Zweck der Datenverarbeitung informiert wurde. Die Einwilligung bedarf der Schriftform. Von der Schriftform kann abgewichen werden, wenn nicht wegen gesonderter Umstände eine andere Form angezeigt ist. Nach dem TMG reicht allerdings keine bloße

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IT-Recht: Webshop und Recht, Teil II – Preisangabenverordnung

Informationen über Produkte und Dienstleistungen I. Informationen, die wesentlich für die Kaufentscheidung sind. Alle für die Kaufentscheidung des Verbrauchers maßgeblichen Informationen müssen angegeben werden, § 1 Abs1. Nr.4 BGB-InfoV. Darunter sind alle Merkmale zu verstehen, ohne die der Verbraucher – gemeint ist der durchschnittlich denkende und informierte Verbraucher – den Vertrag über das betreffende Produkt

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