OLG

Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit für Kindesunterhalt?

Ja, meint das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 09.04.2009 (9 WF 184/08) und dürfte sich dabei in guter Gesellschaft wähnen. Denn gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine sogenannte verschärfte Erwerbsobliegenheit für den Unterhaltspflichtigen. Kann er den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle nicht zahlen, etwa weil die Auftragslage schlecht ist, muss er in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechseln. Dies […]

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Abänderung von Alttiteln auf Unterhalt bei verschärfter Erwerbsobliegenheit

Die verschärfte Erwerbsobliegenheit der Kindesmutter (geschiedene Ehefrau) kann auch bei Betreuung eines Kindes die Abänderung eines Unterhaltstitels rechtfertigen, so dass Oberlandesgericht Schleswig-Holstein jetzt mit Urteil vom 19.01.2009 (15 UF 124/08). Dies soll auch dann gelten, wenn diese Umstände bei Schaffung des Titels nicht erkennbar waren, etwa deshalb, weil die Unterhaltsreform zu diesem Zeitpunkt noch nicht

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AGB Recht: Unwirksame Haftungsbegrenzung

Ich habe bereits mehrfach dargelegt, daß eine wirtschaftlich sinnvolle Begrenzung der Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich ist. Hierzu eine jüngere Entscheidung: Das OLG Celle (Entscheidung vom 30.10.2008) hat erneut festgestellt: Die Klausel nach deren Inhalt der Verwender  die  Haftung nicht wegen der „Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht“ begrenzt, ist unwirksam. Solche Formulierungen verstoßen gegen das

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Serversperrung bei geringfügigem Zahlungsverzug

Die Sperrung der Internetangebote eines Kunden durch den Accessprovider kann bei Bestehen eines nur geringfügigen Zahlungsverzugs (hier 8 Euro) rechtsmissbräuchlich sein und Schadensersatzansprüche des Kunden auslösen. Diese ältere Entscheidung des OLG Karlsruhe (3.12.2007) zeigt erneut, daß man bei der Durchsetzung von Zahlungsforderungen  vorsichtig sein muß, wenn der Kunde infolge eines faktischen Zwangs nicht mehr in der

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Wie kippt man einen gewerblichen Mietvertrag?

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 27.03.2009 (2 U 72/08) kann dies über einen formunwirksamen Nachtrag zu einem auf bestimmte Zeit geschlossenen gewerblichen Mietvertrag „gelingen“. Denn die Unwirksamkeit des Nachtrags infolge eines Formmangels zieht im Zweifel die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Nun, das ist auch die übliche Folge des § 139 BGB,

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Raten für Kredite aus der Ehezeit sind vom Einkommen abzuziehen

Eine erfreuliche Klarstellung, hier durch das Brandenburgische OLG (Urteil vom 27.11.2007, 10 UF 33/07). Da die Kinder die Lebensstellung ihrer Eltern teilen, sind Verbindlichkeiten, die die Eltern gemeinsam eingegangen sind und die deshalb auch bei Fortbestand der Ehe den Familienunterhalt geschmälert hätten, grundsätzlich abzugsfähig, jedenfalls solange, der Regelbetrag gesichert ist. Daher kommt es darauf, ob

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Wandelbare eheliche Lebensverhältnisse

der neue Schlüsselbegriff des BGH beim nachehelichen Unterhalt. Er soll einer angemessenen Berücksichtigung veränderter Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse nach Scheidung Rechnung tragen. Darunter fällt auch die Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehemannes gegenüber einem Kind aus seiner jetzigen (neuen) Ehe, auch wenn das Kind erst nach Rechtskraft der Scheidung der Ehe mit der geschiedenen Ehefrau geboren worden ist.

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Weniger nachehelicher Unterhalt wegen Kindern aus einer neuen Beziehung nach Scheidung?

Keine Prägung der Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners durch ein nach der Scheidung geborenes Kind aus einer neuen Beziehung. So quasi der Leitsatz aus einer Entscheidung des OLG Celle vom vom 18.7.2007 (15 UF 236/06). Zu dieser Thematik hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt mit Entscheidung vom 15.3.2006 (XII ZR 30/04) entschieden, dass die ehelichen Lebensverhältnisse auch durch

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