Urheberrecht: Die Verwertung von Aufnahmen auf einem Grundstück
Das Urhebergesetz sieht in § 59 vor, dass Werke, die an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen sind, im Rahmen von Malereien, Grafiken, Lichtbildern und Filmen vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden dürfen, soweit diese Werke bleibend sind. Diese Regelung betrifft insbesondere bleibende Werke der bildenden Künste und Gebäudefassaden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass solche Werke, […]
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