Mietkauf

Mietkauf:

Mietkaufverträge werden häufig mit Leasingverträgen gleichgesetzt, obgleich dies nicht richtig ist. Beim Mietkaufvertrag steht die Kaufoption im Vordergrund. Dem Mietkäufer steht grundsätzlich das Recht zu die Mietsache während der laufenden Mietzeit zu kaufen. Man spricht vom Ankaufs- oder Erwerbsrecht. Die bereits gezahlten Mietraten werden nach der Definition der Rechtsprechung ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet, BGH I ZR 120/88.

Leasingverträge (insbesondere Finanzierungsleasingverträge) können zwar auch eine Option zum Eigentumserwerb enthalten, sie müssen es aber nicht. Alternativ kann auch eine Option zur Vertragsverlängerung vereinbart werden. In jedem Fall steht die Gebrauchsüberlassung im Vordergrund des Vertragsinteresses und nicht der Eigentumserwerb selbst.

 

Anders als beim Leasing wird beim Mietkauf bis zum vertraglich vorgesehenen Eigentumsübergang weder die Sach- und Preisgefahr, noch die Instandhaltungspflicht auf den Mietkäufer übertragen. Diese Pflichten verbleiben wir beim Vermieter/Verkäufer bis zum Eigentumsübergang der Sache. Dies gilt auch für Software.

Weitere Beiträge

Datenschutz

EuGH zu Haftung und Schadensersatz nach DSGVO nach Cyberangriff In einem wegweisenden Urteil (Urteil vom 14.12.2023, Az. C 340/21) hat der EuGH wichtige Fragen zur Auslegung der DSGVO, insbesondere zu den Art. 24 und 32 DSGVO, die die Verantwortlichkeit der

Mehr lesen »

Markenanmeldung einfach erklärt

Sie haben ein Produkt und jeder soll wissen, dass es zu Ihrer Firma gehört. Um einen Wiedererkennungswert zu schaffen, denken Sie sich einen passenden Namen für das Produkt aus. Sie betreiben ein kostenintensives Marketing und investieren in die Qualität des

Mehr lesen »

AÜG für die IT 2024 Teil II

III. Abgrenzbares/ dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbarer Auftrag Wie sollen die Einzelverträge /SOWs/ Aufträge formuliert sein? 1.) Abgrenzbares Werk Nach der Rechtsprechung soll es entscheidend sein, ob ein abgrenzbares, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbares Werk, vertraglich vereinbart ist

Mehr lesen »
Nach oben scrollen