Informationstechnologie und Edv

IT Recht Abnahme von Software

Abnahme: Die Abnahme ist für viele Punkte des Werkvertragsrechts ein zentrales Element. Bedeutung der Abnahme: Beginn der Gewährleistung Die immer wieder vom Schrifttum hervorgehobene Bedeutung der Abnahme für den Fristbeginn der Gewährleistung ist in der Praxis nicht so groß. Jedenfalls dann nicht, wenn es darum geht zu beurteilen, ob technische Fehler als Mängel zu qualifizieren […]

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IT Recht: Datenaustausch mit dem den USA EU_US Privacy Shield

Die EU-Kommision hat am 12.7.2016 ein neues Abkommen in Kraft gesetzt, das den Datenaustausch zwischen den USA und den EU Staaten regeln soll. Nach dem Art 25 Abs.1 Rl 95/46/EU ist die Übertragung personenbezogener Daten in Land, das nicht der EU angehört, nur dann zulässig, wenn die Gesetze dieses Landes ein angemessenes Datenschutzniveau aufweisen. Das

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Werkvertragsrecht I

Werkverträge Gewährleistungsrecht Mangel Grundsätzlich lösen Abweichungen von der vereinbarten- oder vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit Gewährleistungsrechte aus. Nach § 633 Abs. 2 gilt, daß bei Fehlen einer Vereinbarung über die vertragliche Beschaffenheit auch zu Differenzen zu dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck (bzw. zur gewöhnlichen Verwendung) oder zum Entstehen von Sachmängeln führen kann. Die vierte Gruppe stellen

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IT Recht: SLA Teil 2 – Einzelthemen, Fehlerreaktion, Wiederherstellung

Teil II Reaktionszeiten, Wiederherstellung Begrifflichkeiten und einzelne Themen Nachfolgend möchte ich einige Begrifflichkeiten und einzelne Themen besprechen. Reaktionszeit Die „Reaktionszeit“ beschreibt nur die Verpflichtung des ITler, bei Eintritt einer bestimmten Bedingung zu reagieren. Mit der Abgrenzung zwischen „Fehlerbehebung“ und „Reaktionszeiten“ befasse ich mich gleich. Bei SLAs die lediglich eine Fehlerreaktionszeit beinhalten, sollte man streng darauf

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IT Recht: Service Level Teil I

Service Level Teil I von 4 : Allgemeine Themen Begrifflichkeit: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass für den Bereich der IT keine allgemeinen Richtlinien und Standards gelten, die in Deutschland verbindlich sind. Der Sprachgebrauch aber besagt, dass die Verwendung des Begriffes „Service Level Agreement“ zum Beispiel in der ITIL anders verwendet wird, als es in Deutschland

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IT-Vergabe: Keine nachträglichen Ergänzungen der Zuschlagskriterien

Gerade auch im IT-Bereich tun sich Vergabestellen häufig schwer damit, die Eignungs- und Zuschlagskriterien für das angestrebte Vergabeverfahren abschließend zu formulieren. Zu fremd sind vielfach die Anforderungen, zu ungenau die Vorstellungen der eigenen Prozesse und Bedarfe. Das rechtfertigt es aber nicht, nachträglich Kriterien aufzustellen, die in den Vergabeunterlagen keine Rolle spielten (VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom

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IT- Recht Softwarepflegevertrag und Supportvertrag : Aufbau und Inhalt Teil 2:

Im 1. Teil dieser Serie habe ich die unterschiedlichen Kategorien aufgeführt, anhand derer die Leistungsinhalte von Softwarepflegeverträgen unterschieden werden können. Im zweiten Teil komme ich nun zu den typischen Leistungsinhalten eines Software-Pflegevertrags, der Fehlerbeseitigung und den damit verbundenen Problemen. III.) Softwarepflegeverträge beinhalten normalerweise vier „Leistungspakete“. Es gibt einen Teil, der sich mit der Behebung technischer

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IT-Recht: Softwarepflegevertrag und Supportvertrag: Aufbau und Inhalt I

Verträge über den Austausch von Leistungen folgen in Deutschland einem bestimmten Aufbau. Dieser Aufbau lautet in 90 % aller Fälle: Leistung–Gegenleistung–Leistungsstörung–Allgemeines. A. Leistungsinhalt Die Begriffe Softwarepflegevertrag oder Supportvertrag gibt es im deutschen Recht nicht. Insofern gibt es keine klassische Vorlage, anhand derer man den Leistungsinhalt dieser Vertragstypen bestimmen kann. Anhand der Vertragstypen, die mir im

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IT-Sicherheit II: Zumutbarkeit der technisch organisatorischen Maßnahmen

II. Technisch mögliche und wirtschaftlich Zumutbare Maßnahmen Im ersten Teil meines Blogs habe ich dargelegt, daß die Maßnahmen nach dem IT Sicherheitsgesetz folgenden Kriterien genügen müssen: – Stand der Technik – Technische Möglichkeit – wirtschaftlich Zumutbar Mit dem Tatbestandsmerkmal „Stand der Technik“ habe ich mich im ersten Blog befasst. Die Diensteanbieter haben unbefugte Zugriffe und

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IT-Vertragsrecht: Bloße Einladung zu Vertragsänderungen ist kein „Ausverhandeln“

Ob eine vertragliche Regelung als AGB oder Individualvereinbarung anzusehen ist, kann von immenser Bedeutung sein. Denn AGB unterliegen einer scharfen Inhaltskontrolle – vieles, insbesondere Regelungen zur Haftungsbegrenzung sind als AGB kaum durchsetzbar. Umso wichtiger ist es, die Anforderungen der Rechtsprechung an ein „Ausverhandeln“ von individuellen Vereinbarungen zu kennen. Denn die sind sehr hoch, wie ein

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