Informationstechnologie und Edv

Herstellung im Auftrag, Anpassung, Customizing, Parametrisierung – Kauf oder Werkvertrag?

Der BGH hat am 23.7.2009 eine Entscheidung erlassen, die sich mit einer grundlegenden Fragestellung auseinandersetzt.  In der Sache ging es um eine Industrieanlage, die aus Standardteilen bestand und die vor Ort nach den besonderen Wünschen des Kunden zusammengebaut wurde. Die Anlage war nach Ansicht des Kunden mangelhaft, weil bestimmte Eigenschaften nicht vorlagen. Im Fall waren […]

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Softwarelizenzrecht IV/1: Programmierer, Angestellter

Wer wird durch das Urheberrecht geschützt? Nach §§ 69a IV, 7 UrhG wird der einzelne Programmierer als natürliche Person geschützt. Auftraggeber, Ratgeber, Berater oder Ideengeber sind nach dem Urhebergesetz grundsätzlich keine Urheber. Sofern diese Personen selbst einen Anteil an der Urheberschaft inne haben möchten, muß dies vertraglich vereinbart werden. Ausnahme: Diese Personen leisten einen eigenen,

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Softwarelizenz: Entstehung des Schutzes nach dem Urheberrecht

Der Schutz des Urheberrechts entsteht mit dem Zeitpunkt der Entstehung des Werkes, also in dem Moment indem dem Programm eine eigene, geistige Schöpfung zugrunde liegt. Zusätzliche Formalien müssen nicht erfüllt werden. Es bedarf weder einer Registrierung wie bei der Entstehung des Patentschutzes noch sonst eines anderen formalen Aktes. Selbst unfertige Werke werden geschützt, sofern die

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Softwarelizenzrecht 2: Schutzgegenstand

<!–[endif]–> Geschützt sind Computerprogramme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials. Eine Legaldefinition dessen, was ein Computerprogramm ist, gibt es in Deutschland nicht. Durchgesetzt hat sich eine Formulierung, die unter Rückgriff auf § 1 (1) WIPO erfolgt. Danach sind Computerprogramme das in Form, Sprache und Notation oder in jedem Code gewählte Ausdrucksmittel für eine Folge von

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Softwarelizenzrecht 1: Übersicht über die Regelungen

I. Übersicht über die Regelungen des Urheberrechts Die Regelungen über das „Softwarelizenzrecht“ finden sich im Urheberrecht. Wie in der gesetzlichen Regelungstechnik üblich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen allgemeinen und besonderen Regelungen. Die allgemeinen Regelungen werden über den § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG Teil des Computerurheberrechts. Im § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG ist in Umsetzung der Regelungen

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Rechenzentrumsvertrag Teil I

Mit einem Rechenzentrumsvertrag erreicht der Auftraggeber in erster Linie, daß er von dem Auftragnehmer Rechenzeiten und Speicherkapazitäten erhält und daß die gespeicherten und übertragenen Daten an einem Knotenpunkt zum Abruf bereit stehen. Weitere Leistungen können dazutreten: Pflege der Betriebssystemsoftware oder anderer Programme, Individualsoftware- programmierungen, SLA etc. Der Rechenzentrumsvertrag und das Outsourcing unterscheiden sich im Grunde

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Softwarelizenzrecht: ASP und § 69c Nr.4 UrhG

Für die Nutzung eines Computerprogramms im ASP ist nach Ansicht des OLG München (Urt.v.7.2.2008) auch dann die Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte an dem Programm erforderlich, wenn keine Übertragung von Programmdaten erfolgt. Nach §69c bedarf es für die Nutzung eines Computerprogramms der Zustimmung des Rechteinhabers. Der § 69c UrhG normiert eine Reihe von Nutzungshandlungen. Nach

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Softwarelizenz: Erwerb von Produkt Keys

Der Erwerb von Produkt-Keys ersetzt nicht den Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte, so das LG Frankfurt. Die Entscheidung ist vom OLG Frankfurt bestätigt worden. Ein Händler warb über ein Online-Portal damit, daß  Product-Keys für bestimmte Hardware einsetzbar seien. Die Keys dienen zur Freischaltung der Software. Das Gericht entschied, daß die Keys nur für die reine Freischaltung

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Produkthaftung für Software

Nach herrschender Ansicht ist das Produkthaftungsgesetz zumindest für Standardsoftware anwendbar. Darüber ob das Produkthaftungsgesetz überhaupt anwendbar ist besteht deshalb ein Meinungsstreit, weil die Sacheigenschaft von Software in Rechtssprechung und Literatur noch nicht abschließend geklärt ist. Wie verschiedentlich dargelegt, setzt der § 90 BGB ja voraus, dass eine Sache eine körperliche Substanz aufweisen muss, was Software

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Schutz der Datenbank: Schutz vor Verwendung in Konkurrenzprodukten

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 30.04.2009 erkannt, daß die Übernahme von aktualisierten Änderungsdaten in eine Datenbank eines Konkurrenzanbieters rechtswidrig sei. Schon die einmalige Entnahme aller geänderten Daten sei eine Nutzung eines qualitativ wesentlichen Teils und damit nur mit Zustimmung des Datenbankbetreibers möglich. Unerheblich sei dagegen, daß der Datenbankbetreiber selbst bestimmte Teile qualitativ unwesentliche Teile

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