Softwareverträge

Softwarelizenzrecht: Aufklärungs- und Beratungspflichten Teil 1

Einleitung: Eine Aufklärungspflicht ist die Pflicht zur eigeninitiativen Darlegung von sachdienlichen Informationen. Es ist eine Pflicht, eigeninitiativ – also ohne gefragt zu werden – bestimmte Dinge zu offenbaren. Beratungspflichten sind Pflichten zur ordnungsgemäßen Beantwortung von Fragen, die der Kunde gestellt hat. Aufklärungspflichten: Der Grundsatz lautet, daß es keine allgemeine Aufklärungspflicht gibt. Diese besteht nur bei […]

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Softwarelizenzrecht: Parametrisierung, Customizing – welcher Vertragstyp, wieviele Verträge? Teil 2

Die zweite Fragestellung lautet, ob das Projekt mit einem oder mit zwei Verträgen erfasst werden soll. Diese Frage ist insbesondere für die Möglichkeit der Rückabwicklung zu bedenken. Viele IT- Unternehmen wollen die Risiken aus der Anpassung von Software reduzieren, daß sie die Software mit einem Vertrag verkaufen und die Anpassung mit einem anderen Vertrag regeln.

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Softwarelizenzrecht: Parametrisierung, Customizing – welcher Vertragstyp, wieviele Verträge? Teil 1

Häufig wird Software noch vor der Inbetriebnahme an die besonderen Bedürfnisse des Kunden angepasst. Zu meinem Jargon: Erfolgt diese Anpassung unter Verwendung von Einstellungsmöglichkeiten, die in der Software vorhanden sind, spricht man von Parametrisierung. Wird der Quellcode angepasst oder im Auftrag des Kunden neuer Code programmiert, spricht man von Customizing. Durch zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

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Softwarelizenzvertrag: Kaufverträge über Software Teil 2

Fünfter Abschnitt: Die Frage nach der Zielgruppe. Das Gesetz unterscheidet bei dem Vertrieb rigide danach, ob die Ware an Verbraucher oder Unternehmer verkauft werden soll. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen sich im Endkundengeschäft praktisch nicht auf dem juristischen Weg beschränken. Die Gewährleistung für neue Ware beträgt eben minimal 24 Monate und eine Beschränkung der Haftung in

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Softwarelizenzvertrag: Kaufvertrag Software Teil 1

Unser Leistungsangebot besteht auch in der Erstellung von natürlich in der Erstellung von Standardverträgen. An dieser Stelle geht es um Kaufverträge für Software. Wie im Blog „Kauf, Miete oder Werkvertrag“ dargelegt, ist im ersten Schritt zu hinterfragen, ob der Verkäufer die Software verkaufen oder vermieten will. Dabei ist danach zu differenzieren, ob die Nutzungsrechte an

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Softwarelizenzrecht: Verzug

Die Leistungen werden häufig nicht zu dem Zeitpunkt erbracht, den sich der Kunde vorstellt. Je nach vertraglicher Gestaltung bedeutet ein Überschreiten eines einmal gesetzten Termins ohne weiteres Zutun einen Verzug; in anderen Fällen muss der Kunde zunächst eine Mahnung aussprechen. Ist ein konkreter Fertigstellungstermin vereinbart, so gerät der Anbieter ohne Weiteres in Verzug. Dabei ist

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Softwarelizenzrecht: Grafische Elemente eines Programms kaum schutzfähig

Die grafische Gestaltung einer Bildschirmmaske ist nicht als Teil eines Computerprogramms nach § 69a UrhG geschützt.  Sie kann aber nach § 2 Abs.1 Nr.7 UrhG geschützt sein. Ein Anspruch nach § 4 Nr. 9 UWG scheidet aus, wenn die jeweiligen Elemente nicht isoliert vertrieben werden, sondern Bestandteile einer komplexen Software sind, so daß eine Herkunftstäuschung

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Softwarelizenzrecht: Prozesse über die Verletzung von Urheberrechten am Source

Verfahren, die sich mit der Verletzung von Urheberrechten an Computerprogrammen befassen, sind sehr schwer zu führen. Man muß darlegen, daß a.) das eigene Programm urheberrechtsfähig ist und b.) daß die Programmteile, Eigenschaften und Funktionen, die übernommen wurden, urheberrechtsfähig sind, man c.) überhaupt das Recht hat, eine Verletzung der vorstehenden Rechte einzuklagen, was auch nicht so

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Softwarelizenzrecht:Gewährleistung, Hotfixes, Updates, Upgrades…

In der letzten Zeit befassen mich eine Vielzahl von Problemen, die sich aus der Erfüllung von Verträgen für die Überlassung von Software und Softwarepflegeverträgen im Zusammenhang mit möglichen Mängeln der Software ergeben. Einleitung: Wann besteht nach der juristischen Methodik ein Mangel? Der Gesetzgeber hat definiert, dass ein Fehler dann besteht, wenn eine Abweichung zwischen Ist-

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Softwarelizenzrecht: Auseinandersetzung einer Programmiergemeinschaft

Das OLG Frankfurt hat in einer Entscheidung, die vor einem Jahr erlassen wurde (29.07.2009), entschieden, dass ein Anspruch des Geschäftsführers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ausscheidet, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag geregelt ist, dass der durch die Programmierung entstehender Aufwand durch die Vermarktung des Programmes und die damit zu erzielenden Gewinne abgegolten werden soll und keine ausdrücklichen

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