Softwareverträge

Ist Software mangelhaft, wenn sie Grundsätze des Datenschutzes nicht einhält? Teil I – Aufklärung, Beratung

In welchem Umfang muss Software datenschutzrechtlichen Vorschriften genügen, in welchem Umfang muss Software geeignet sein, handelsrechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Daten zu realisieren? Welche objektiven Kriterien muß Software erfüllen? Dieser Blog beschäftigt sich mit der Fragestellung, in welchem Umfang das IT-Unternehmen den Auftragnehmer darüber aufklären muss, die von ihm entwickelte Software bestimmte objektive Kriterien des […]

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IT Recht: Empfehlungen für die Praxis in Anbetracht des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2017

Nach den jetzt vorliegenden Informationen tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz am 1.4.2017 in Kraft. Über das neue AÜG wurde schon an anderer Stelle berichtet. Fallen die geleisteten Dienste unter dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung, so bestehen weitreichende Konsequenzen bis hin zu der automatisierten Einstellung des Angestellten im Betrieb des Kunden, der der eigene Angestellte des IT Unternehmens

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IT-Recht: Vertrieb Einbeziehung von EULA´s und FOSS Lizenzen bei Weitergabe an Endkunden

I. Die Ausgangssituation dieses Blogs ist schnell erklärt: Der Kunde möchte Software kaufen oder mieten, die nicht vom IT Unternehmen selbst hergestellt wird, sondern von Drittherstellern bezogen wird. In dieser Konstellation stellt sich die Frage, ob und wie die Lizenzbestimmungen des Herstellers In dem Vertrag einbezogen werden müssen, der zwischen dem IT Unternehmen und dem

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IT Recht: Einordnung von Managed Services

Eine Enscheidung des AG Brandenburg bestätigt die Einordnung Patch Jobs als Werkvertrag. Ich hatte ja schon anderer Stelle geschrieben, daß die mit dem „Managed Services“ genannten Verträge richtigerweise als typischengemischte Verträge anzusehen sind. Mit dem Terminus „typengemischt“ meint der Jurist, daß der Vertrag gleich einem Blumenstrauß Elemente unterschiedlicher Vertragstypen (Beispielsweise Werk- und Dienstvertragselemente, kaufrechtliche Elemente

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IT-Recht: Probleme mit der Abnahme: Teilabnahme, CR, Dokumentationen

Das hier ist eine Fortsetzung zu den beiden Blogs über die Abnahme und die Gewährleistungsansprüche im Werkvertragsrecht. Das Problem ist ganz einfach zu benennen und sehr schwer zu lösen. Das Werkvertragsrecht passt nicht zum Projektgeschäft. Das liegt an vielen Faktoren: Das Werkvertragsrecht als Arbeitsgrundlage funktioniert, wenn beide Seiten Einigkeit über den vereinbarten Sollzustand haben. Diese

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IT-Recht: Haftung für Mängel beim Werkvertragsrecht

Der Kunde kann neben der Minderung und Rücktritt auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel von dem ITler zu vertreten ist. Das IT Haus hat grundsätzlich die Beweislast dafür, daß es die Haftung nicht zu vertreten habe (§ 280 I S.2). Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde erst verlangen, wenn das Projekt gescheitert

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Vertrieb von Software: Teil 1 Softwarelizenzrecht

Erklärungen darüber, wie Software vertrieben wird, kann auf verschiedene Weisen geschehen. Man kann an der Unterscheidung zwischen den Ein- und den Verkaufsregelungen beginnen. Aber das scheint mir der schlechtere Ansatz zu sein. Es gilt beim Vetrieb von Software bestimmte Spezifika zu erklären, die Software von anderen Wirtschaftsgütern (scheinbar) unterscheidet. I. EuGH 3/7/12 Oracle/Usedsoft – es

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IT Recht Abnahme von Software

Abnahme: Die Abnahme ist für viele Punkte des Werkvertragsrechts ein zentrales Element. Bedeutung der Abnahme: Beginn der Gewährleistung Die immer wieder vom Schrifttum hervorgehobene Bedeutung der Abnahme für den Fristbeginn der Gewährleistung ist in der Praxis nicht so groß. Jedenfalls dann nicht, wenn es darum geht zu beurteilen, ob technische Fehler als Mängel zu qualifizieren

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Werkvertragsrecht I

Werkverträge Gewährleistungsrecht Mangel Grundsätzlich lösen Abweichungen von der vereinbarten- oder vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit Gewährleistungsrechte aus. Nach § 633 Abs. 2 gilt, daß bei Fehlen einer Vereinbarung über die vertragliche Beschaffenheit auch zu Differenzen zu dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck (bzw. zur gewöhnlichen Verwendung) oder zum Entstehen von Sachmängeln führen kann. Die vierte Gruppe stellen

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IT Recht: SLA Teil 2 – Einzelthemen, Fehlerreaktion, Wiederherstellung

Teil II Reaktionszeiten, Wiederherstellung Begrifflichkeiten und einzelne Themen Nachfolgend möchte ich einige Begrifflichkeiten und einzelne Themen besprechen. Reaktionszeit Die „Reaktionszeit“ beschreibt nur die Verpflichtung des ITler, bei Eintritt einer bestimmten Bedingung zu reagieren. Mit der Abgrenzung zwischen „Fehlerbehebung“ und „Reaktionszeiten“ befasse ich mich gleich. Bei SLAs die lediglich eine Fehlerreaktionszeit beinhalten, sollte man streng darauf

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