Jederzeit (außerordentliche) Kündigung bei ausreichendem Mietrückstand?
In manchen Fällen nicht ohne vorherige Abmahnung, meint das OLG Hamm (Urteil vom 21.01.2009, 30 U 106/08). Grundsätzlich berechtigt ein Mietrückstand in der vom Gesetz vorgegebenen Höhe zur außerordentlichen, also fristlosen Kündigung, und zwar ohne vorherige Abmahnung. Hat der Vermieter den Rückstand jedoch über längere Zeit rügelos hingenommen, kann eine vorherige Abmahnung erforderlich sein. Dies […]
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