Unterhaltsbeschränkung durch verfestigte Lebensgemeinschaft schon nach 1 Jahr?
Das war nach der bisherigen Rechtsprechung frühestens nach 2-3 Jahren der Fall. Das AG Essen meint nun, dass diese lange Zeit den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehr angemessen Rechnung trägt und vertritt die Auffassung, schon nach einem Jahr könne eine verfestigte Lebensgemeinschaft vorliegen. Die Folge ist eine Beschränkung oder Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit […]
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