November 2009

Markenrecht: Marken und Domains

Kennzeichenrechte bestehen aus Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und Werktiteln. Die Entstehung des jeweiligen Kennzeichenrechts ist mit der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzung geknüpft: So müssen Marken überwiegend in ein Register eingetragen werden, bevor der Schutz entsteht. Hingegen müssen die geschäftlichen Bezeichnungen lediglich benutzt werden. Der Werktitelschutz beginnt ebenfalls mit der Ingebrauchnahme des Titels soweit der Schutz nicht […]

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Herstellung im Auftrag, Anpassung, Customizing, Parametrisierung – Kauf oder Werkvertrag?

Der BGH hat am 23.7.2009 eine Entscheidung erlassen, die sich mit einer grundlegenden Fragestellung auseinandersetzt.  In der Sache ging es um eine Industrieanlage, die aus Standardteilen bestand und die vor Ort nach den besonderen Wünschen des Kunden zusammengebaut wurde. Die Anlage war nach Ansicht des Kunden mangelhaft, weil bestimmte Eigenschaften nicht vorlagen. Im Fall waren

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Die Pflichten des Frachtführers

Die Pflichten des Frachtführers werden grundsätzlich im Frachtvertrag geregelt. Es gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit; im Zweifel enthält das Frachtrecht eine Vielzahl von Regeln. Die Parteien sollten sich zumindest bezüglich der Hauptleistungspflichten des Frachtführers einig sein: Wo soll das Gut abgeholt werden? Der Frachtführer muss wissen, wo er das Gut abzuholen hat. Dabei ist der

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Rechte des Frachtführers

Nach § 407 HGB ist der Frachtführer verpflichtet, Gut zu einem Bestimmungsort zu befördern und es dort an den Empfänger abzuliefern. Im Gegenzug ist der Absender verpflichtet, die vereinbarte Fracht zu zahlen. Letzteres stellt naturgemäß das „wichtigste“ Recht des Frachtführers dar: Sein Interesse an dem Vertrag ist grundsätzlich auf die Zahlung der Fracht nach Ablieferung

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Transportrecht: Das Frachtgeschäft und der personelle Anwendungsbereich

Das Frachtgeschäft ist in den §§ 407 ff. Handelsgesetzbuch geregelt. Ob diese Spezialregelung auf ein bestimmtes Geschäft anwendbar ist, setzt voraus, dass der Handelnde auch in den personellen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Nur weil das Frachtgeschäft im HGB geregelt ist, darf man jedoch nicht automatisch davon ausgehen, dass nur die in den §§ 1 ff.

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