Domains

Wettbewerbsrecht: Schutz gegen Domains und Metatags

Wer fremde Marken als Bestandteil von Domainnamen oder als Metatags benutzt, um auf dieselben Produkte des eigenen Unternehmens aufmerksam zu machen, handelt unter Umständen unlauter und damit wettbewerbswidrig. So entschied die Dritte Kammer des EuGH im Sommer 2013 auf eine Vorlage des belgischen Hof van Cassatie (Az. C-657/11 – BEST/Visys). Das gilt jedenfalls dann, so […]

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Domainrecht: Ein- und zweistellige Domains

Für viele Jahre war es nicht möglich, bei der DENIC ein- oder zweistellige .de Domains zu registrieren. Nach den Registrierungsrichtlinien der DENIC war die Registrierung solcher Domains unzulässig. Ferner war die Registrierung der Kürzel von Kfz-Zulassungsbezirken ausgeschlossen. Diese Situation hat sich allerdings dann mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 29.04.2008, Az. 11 U

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Markenrecht: Die Haftung des Admin-C

Marken und Domains stehen regelmäßig im Kollisionskurs: Zwischen einer Marke und einem Domainnamen kann eine Verwechslungsgefahr vorliegen, so dass der Markeninhaber häufig einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen den Domaininhaber durchsetzen kann, wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, wer der Anspruchgegner solcher Ansprüche ist: Bei der Frage der Passivlegitimation

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Markenrecht: Marken und Domains

Kennzeichenrechte bestehen aus Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und Werktiteln. Die Entstehung des jeweiligen Kennzeichenrechts ist mit der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzung geknüpft: So müssen Marken überwiegend in ein Register eingetragen werden, bevor der Schutz entsteht. Hingegen müssen die geschäftlichen Bezeichnungen lediglich benutzt werden. Der Werktitelschutz beginnt ebenfalls mit der Ingebrauchnahme des Titels soweit der Schutz nicht

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Unternehmensnamen und Unterscheidungskraft II

Fortsetzung von Teil I: Nach der Rechtsprechung des EUGHs und des BGHs (EUGH Gruhr International 2001, 756 – Easybank -; BGH Grur 97,469 – Netcom -) besteht Unterscheidungskraft schon dann, wenn eine Bezeichnung mehrdeutig und an sich interpretationsbedürftig ist. Hier wie im Markenrecht kommt es darauf an, für welchen Produkt- oder Dienstleistungsbereich das Kennzeichen eingesetzt

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Unterlassungsanspruch wegen der Registrierung einer Domain?

Vor dem Landgericht Hamburg wurde erneut eine domainrechtliche Problematik entschieden.  Die Klägerin war Inhaber der Marke „area 45 cycles“. Der Beklagte hatte (wohl) diverse Topleveldomains mit diesem Zeichen angemeldet, obgleich ihm keine eigenen Rechte an diesem Zeichen zustanden.* Bei der .com Domain war auch ein Angebot des Beklagten hinterlegt, das sich an Deutsche richtete. Die

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Domainrecht – Toplevel Domains und Zeichen Vorgaben

Toplevel Domains Wesentlicher Bestandteil einer jeden Internet-Adresse ist die Toplevel Domain. Die in den U.S.A. basierte Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) akkreditiert bestimmte Registrars, die für die Vergabe von Country-Code Toplevel Domains und Generic Toplevel Domains verantwortlich sind. Die Country-Code  Toplevel Domains werden durch entsprechenden Länderkürzel, wie z.B. de für Deutschland,

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Domains, Grundlagen

Domains, Teil I.   Adressvergabe     Wer sich, seine Produkte oder Dienstleistungen im Internet präsentieren will, braucht eine Internetadresse. Diese Internetadresse ist faktisch ein Zuordnungscode, unter dem ein bestimmter Rechner im Netz gefunden werden kann. Der Zuordnungscode selbst – das so genannte TCP/IP Protokoll stammt vom Cern und wurde für den Fall des atomaren

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