Autorenname: Stefan G. Kramer

AÜG in der IT 2024 Teil I

AÜG in der IT – Überlegungen Die Schwierigkeiten sind bekannt. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz passt nicht für die Belange der IT Branche. Arbeitet ein Mitarbeiter eines IT Unternehmens dauerhaft für einen bestimmten Kunden und ist dieser in den Betrieb und die Betriebsorganisation eingegliedert, drohen hohe Bußen. Wann diese Eingliederung in der IT vorliegt ist nicht völlig klar, […]

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OLG Köln Unzulässige Lizenzbestimmung, Urt.v. 28.7.2023

Auch in der IT- Branche gibt es jetzt häufiger Abmahnungen wegen falscher Lizenzbestimmungen. Nach dem UWG sind allgemeine Geschäftsbedingungen ein Bestandteil der Werbung. Falsche Allgemeine Geschäftsbedingungen können also abgemahnt werden mit dem Ziel, dem Wettbewerber zu verbieten, eine bestimmte Allgemeine Geschäftsbedingung(en) im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn eine allgemeine

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Datenschutzrecht: EU Entscheidungen aus dem Dez. 2023

EuGH- Entscheidungen zum Datenschutzrecht Dezember 2023 Der EuGH hat im Dezember eine Reihe von Entscheidungen getroffen, zwei wichtige und eine sehr wichtige. Ich gebe klar zu verstehen, dass jede der drei Entscheidungen für erhebliche Diskussion in den juristischen Medien sorgt. Ich selektiere hier die nach meiner Ansicht wichtigen Punkte der Entscheidungen vom 5.12.2023 (Deutsche Wohnen)

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Nachbesserungsfristen und Störungsbeseitigung in der IT Teil III/III

Teil III Störung und Störungsbeseitigungsfristen 1.) Der Begriff des Mangels ist ein vom Gesetzgeber vorgegebener und durch die Rechtsprechung konkretisierter Begriff. Man kann ihn vertraglich anders festlegen als es die Gerichte vorgeben, aber sinnvoll ist das nicht. Die Gerichte würden abweichende Definitionen sofort im Wege der Klausel-Kontrolle als unwirksame AGB qualifizieren und kassieren. Deshalb: Was

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Nachbesserungsfristen und Störungsbeseitigung in der IT Teil II/III

Soll man überhaupt feste Zusagen über die Zeitspanne eingehen, innerhalb derer eine Nachbesserung erfolgreich durchgeführt sein soll? Die schlichte Antwort heißt: nein. Der Gesetzgeber hat mit einigem Hintergrund entschieden, dass der Lieferant ausreichend Zeit für die Nachbesserung haben soll. Das hat seine Gründe in der schlicht nicht vorhersagbaren Anzahl von Fallkonstellationen, die eintreten können und

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Nachbesserungsfristen und Störungsbeseitigung in der IT Teil I/III

Nachbesserungsfristen und Störungsbeseitigung Innerhalb welcher Zeitspanne muss die Nachbesserung eines Mangels erfolgreich abgeschlossen sein, innerhalb welche Zeiten eine Störung beseitigt sein? Welche Vorgaben macht das Gesetz, welche Punkte sollten in einem SLA geregelt werden?A. Ausgangslage I.) Mangel Die Bedingung für die Verpflichtung zur Nachbesserung ist das Bestehen eines Mangels. Der Mangelbegriff unterscheidet sich im Kaufrecht,

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Data Act Teil I Hintergründe für das Verständnis

Am 9.11.2023 hat das Europäische Parlament den Data Act verabschiedet. Der Act ist eine Verordnung, seine Regelungen gelten direkt im Deutschen Recht. Wesentliche Regelungen werden voraussichtlich ab dem Herbst 2025 anwendbar. Für meine Arbeit besteht der relevante Zielsektor des Data Acts bei und in den Unternehmen, die mit Daten handeln, also Dienste wie „Data as

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SaaS, Mangel, Leistungsbeschreibung, mangelhafte und erkennbare Anforderungen des Kunden und bestehende Aufklärungspflichten, OLG München 08.08.2022

  Es gibt Entscheidungen wie die des OLG München (20U 3226/22e) aus dem Jahr 2022, die den Vertrieb vor Anforderungen stellen. Dieser Fall ist lehrreich, weil er zeigt, dass man dem Kunden nicht etwa ein Produkt anbieten kann und das vom Kunden gegebene Anforderungsprofil beseite lassen kann, wenn man eine Software für längere Zeit vermietet.

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Haftung für Lieferanten oder Subunternehmer / Gelten die Regelungen des BGH zum Umschlaggeschäft auch für das Mietrecht?

Unternehmen handeln mit Lizenzen, die sie von Unternehmen wie Microsoft etc. mieten und dann an die Endkunden vermieten. Viele Unternehmen haben Subunternehmer, die für sie arbeiten. In welchem Umfang haftet man eigentlich für die Leistungen der Vorlieferanten und der Subunternehmer? Eigentlich würde man sagen: Ja, sie haften, wie für eigenes Verschulden. Aber das ist aufgrund

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