Autorenname: Stefan G. Kramer

Kostenvoranschläge

Im Bereich des IT-Rechts kommt es vor dem tatsächlichen Vertragsschluss häufig zu Kostenvoranschlägen, weil die Kunden eine Abschätzung haben möchten. In diesen werden verschiedene Leistungen und ein voraussichtlicher Gesamtbetrag für die Kosten aufgeführt. Dieser Artikel bietet einen Überblick darüber, ob ein Kostenvoranschlag verbindlich ist (I.), welche Pflichten sich für einen Unternehmer aus einem Kostenvoranschlag ergeben […]

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OLG München Sachmangel einer Software in Verbindung mit dem Betriebssystem

Das OLG München hat mit Urteil vom 17.11.2021 (Az.: 7 U 5822/20) darüber entschieden, ob ein Sachmangel einer Software vorliegt, wenn diese auf einem bestimmten Betriebssystem nicht verwendet werden kann. Ich habe schon mehrfach dargelegt, dass man die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden vermeiden kann, wenn man in einer Leistungsbeschreibung die Systemumgebung beschreibt, die die

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Softwareurheberrecht: Keine Bearbeitung der Software durch Veränderung der Daten im Arbeitsspeicher Hans OLG 7.10.2021 (5 U 23/12 nr. Rev eingelegt).

Die Entscheidung ist aus unterschiedlichen Gründen spannend. Der Begriff der Bearbeitung von Software ist ebenso wenig abschließend geklärt wie der Begriff der Software im rechtlichen Sinne. Worum ging es? Um Cheatsoftware an einem Konsolenspiel. Die Beklagte gab den Käufern ihrer Produkte die Möglichkeit, die Ergebnisse, die mit der ursprünglichen Software erzielt werden, so zu verändern,

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Legitime Kundenerwartung mit Hinblick auf IT- Produkte Teil 2

Die legitime Kundenerwartung leitet sich erstmal aus dem Inhalt des Gesetzes ab. Im § 434 III BGB steht: „Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie 1. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, 2. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer

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Legitime Kundenerwartung im Hinblick auf IT- Produkte Teil 1

Die Neufassung des BGB normiert in den § 434 und §327e BGB, was „Mängel“ sind. Das alte Recht (und das gilt für die Bereiche des Miet- und Werkvertragsrechts außerhalb des Verbraucherrechts noch immer) sagte, dass es vorrangig darauf ankommt, welchen Inhalt der jeweilige Vertrag hat. Welchen Inhalt hat das Angebot? Nur (!) dann, wenn das

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Recht zur Dekompilierung und Fehlerkorrektur ohne Zustimmung des Lizenzgebers EuGH Entscheidung vom 6. Okt. 2021

Das europäische Urheberrecht ist vollharmonisiert, was bedeutet, dass die betreffenden Regelungen des deutschen Urhebergesetzes genauso ausgelegt werden müssen, dass sie in Übereinstimmung mit den entsprechenden Regelungen der europäischen Regelungen des Urhebergesetzes stehen. Deshalb ist diese Entscheidung des EuGH auch für den deutschen Markt interessant. Es ging darum, dass ein Unternehmen eine Software dekompiliert hatte, um

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Zulässigkeit von Aktivierungssperren für technische Systeme

In einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Oktober 2021 – I-20 U 116/20 – ging es um die Wirksamkeit der Vereinbarung von technischen Sperren in für vermietete Autos, genauer die Funktionsweise einer Autobatterie für e- Autos. Diese Entscheidung ist aber wichtig für alle Formen von technischen Sperren, Blockchains etc. Das erste, was hier

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Das neue Recht für Digitale Produkte, Teil 4 Der Lieferantenregress

Teil 4 Regress in der Lieferkette Die neuen Rückgriffsansprüche in der Lieferkette vom Hersteller/Importeur bis hin zum Verbraucher nach § 327u BGB sorgen für Probleme. Diese Ansprüche gelten ja nicht mehr nur im Kaufrecht (wie wir das vom alten § 478 BGB kannten, sondern für alle Digitalen Produkte und Dienste, also auch für diejenigen Leistungen,

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Das neue Recht für digitale Produkte, Teil 3 Ansprüche

Nach den ersten zwei Teilen stelle ich nun die Rechtsbehelfe für die Verbraucher vor. Bitte beachten: Die Rechtsbehelfe, die die Verbraucher ausüben können sind auch relevant für die Unternehmen, die in der Lieferkette arbeiten, die von dem Hersteller /Importeur bis zum Verbraucher besteht. Rechtsbehelfe Es gilt der Vorrang der Nacherfüllung, wobei der Unternehmer das Recht

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Das neue Recht für digitale Produkte, Teil 2 Der Mangelbegriff

Teil 2  Der Mangelbegriff Neu sind nicht nur die Regelungen für digitale Produkte, sondern auch der Begriff des Mangels im Kaufrecht, § 434 n.F. 1.) Grundsatz Was neu ist, ist die Arithmetik des Rechts, die Gleichstellung zwischen dem subjektiven und dem objektiven Mangelbegriff. Der subjektive Mangelbegriff besagt: Das, was als Leistungs- oder Produktmerkmal geschuldet ist,

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