IT-Recht: Fehlermeldungen des Kunden II Rechte und Pflichten
Die Fehlermeldung muß rechtzeitig – und das heißt häufig unverzüglich – erfolgen. Bei Handelsgeschäften gilt nach § 377 HGB die Ware als genehmigt, falls der Käufer erkannte Mängel nicht unverzüglich rügt und diese Rüge gegenüber dem Verkäufer erklärt. Diese Regelung ist in Kaufverträgen und über § 381 II HGB auch Werklieferungsverträgen anwendbar. Bertroffen sind also […]
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