AGB- und Vertragsrecht

IT-Recht: Fehlermeldungen des Kunden II Rechte und Pflichten

Die Fehlermeldung muß rechtzeitig – und das heißt häufig unverzüglich – erfolgen. Bei Handelsgeschäften gilt nach § 377 HGB die Ware als genehmigt, falls der Käufer erkannte Mängel nicht unverzüglich rügt und diese Rüge gegenüber dem Verkäufer erklärt. Diese Regelung ist in Kaufverträgen und über § 381 II HGB auch Werklieferungsverträgen anwendbar. Bertroffen sind also […]

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Handelsrecht: Handelsvertreter Vertrag Verjährung Kündigung

Verjährung Es gelten grundsätzlich die ordentlichen Verjährungsbestimmungen der §§ 195,199 BGB. Ansprüche verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Regelungen, die hiervon abweichend einseitig die Ansprüche des Vertreters beschränken, sind unwirksam, § 307 II BGB. Wirksam dagegen können Fristen sein,

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Softwarelizenzvertrag Miete II

Gewährleistungsrechte Die Gewährleistungsrechte ähneln denen des Kaufrechts. Erneut geht es also um eine Abweichung zwischen Ist- und Sollzustand oder bei fehlen entsprechender Vereinbarungen um eine Abweichung  von dem Zustand, der objektiv erwartet werden kann. Dem Mieter steht ein Schadensersatzanspruch für anfängliche Mängel zu, der verschuldensunabhängig ist (in den AGB aber wenigstens im Verhältnis BtB ausgeschlossen

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Subunternehmervertrag IT

Typischerweise versucht der Generalunternehmer alle Risiken, die ihm aus dem Rechtsverhältnis mit dem Auftraggeber erwachsen, auf den Subunternehmer abzuwälzen. Diese 1:1 Übernahme von Rechten und Pflichten ist aber rechtlich nicht durchgehend haltbar. Der Vertrag zwischen Subunternehmer und Generalunternehmer ist ein eigenständiger Vertrag. Die Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zwischen Sub und GU bestehen unabhängig

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Softwarelizenzvertrag: Miete I

Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung der Software auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Die Miete wird vom Kaufvertrag dadurch abgegrenzt, daß die Nutzungsrechte an der Software nicht vorbehaltlos und endgültig auf den Käufer übergehen, sondern eben nur bedingt und/oder zeitlich begrenzt. Meistens wird dem Kunden eine körperlicher Datenträger überlassen, unbedingt erforderlich ist das aber nicht.

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Fussballtickets – AGB und Wettbewerbsrecht

Einführung Allgemeine Geschäftsbedingung sind vertragliche Regelungen, die zwischen den Parteien vereinbart werden. Insoweit geltend sie auch nur zwischen den Vertragspartnern. Verträge zu Lasten Dritter sind nicht zulässig.  Diese inter partes Wirkung hat Folgen für den Vertrieb von Waren. Möchte der Verkäufer, dass der Wiederverkauf seiner Ware bestimmter AGB unterliegt, so kann er eine entsprechende Vereinbarung

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AGB: Vertragseingehungsklauseln

Rahmenvereinbarung 1.) Rahmenvertrag Beispiel: „Nachstehende Regelungen gelten für alle Aufträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erteilt werden.“ Regelungen, die die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung gestalten sollen, müssen individuell vereinbart werden. Als AGB können sie nicht vereinbart werden. Vertragsinhalte müssen grundsätzlich für jeden einzelnen Vertrag gesondert vereinbart werden. Sonst würden sie den Kunden einseitig benachteiligen, dem

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Softwarelizenzen: Open Source – Grundlagen

Der Begriff Open Source Software ist nirgendwo gesetzlich normiert. Die anerkannten Festlegungen erfolgten durch die Open Source Initiative in der Open Source Definition. Grundsätzliche Eigenschaften Open Source ist Software, deren Nutzung nur möglich ist, wenn der Nutzer den Lizenzbestimmungen zustimmt. Die Software „gehört“ keinem – in juristischen Begriffen gesprochen dürfen keine ausschließlichen Nutzungsrechte ausgeübt werden. Die Software

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Irrtum bei Preisangabe / Lieferpflicht

AG Fürth, Entscheidung vom 3.7.2008 „Ein Kaufvertrag kann nicht wegen Irrtums angefochten werden, wenn dem Online Bestellvorgang ein falscher Preis zugrundeliegt, der durch eine irrtümliche Eingabe des Preises durch den Verkäufers verursacht wurde.“ Die Frage taucht immer wieder auf: Durch automatische oder manuelle Preisangaben in Online Bestellshops werden manchmal Fehler verursacht. Kann der Verbraucher Lieferung

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IT-Recht: Entscheidung des LG Bonn zum § 651 BGB

LG Bonn, Urt. 15.1.2008 Softwareanpassung:  Qualifikation als Werkvertrag  „Die Überlassung eines Programmes ist als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn fortlaufend weitere Programmvarianten nach einer Perspektivliste zu erstellen und auszuliefen sowie Einstellungen vorzunehmen sind, die jedenfalls zum Teil individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Insofern überwiegt der werkvertragliche gegenüber dem kaufvertraglichen Charakter. Auch bei der

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