AGB- und Vertragsrecht

Besonderheiten beim Handelskauf, Teil 2 – Pflichten des Verkäufers

Der Handelskauf unterliegt grundsätzlich den Regelungen des BGB. Nachfolgend werden ausschließlich die Sonderregelungen des HGB betrachtet.   Übergabepflichten   Nach § 433 Abs.1 S. 1 BGB ist die Kaufsache zu übergeben. Nach den §§ 444,448,475ff und nach § 650 HGB kann an die Stelle der Sache selbst die Übergabe eines Traditionspapieres treten. Diese Papiere berechtigen […]

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Handelskauf – Anwendbarkeit der Normen

Handelskauf     Der Handelskauf ist in den §§ 373 ff. HGB[1] geregelt. Die dort niedergelegten Vorschriften beinhalten das Sonderrecht der Kaufleute und gehen den Vorschriften des BGB vor. Der Begriff Handelskauf richtet sich nach den §§ 343ff. , die zum Betrieb des Kaufmanns gehörigen Geschäfte Handelsgeschäfte sind.   Die Vorschriften des Handelskaufs beinhalten etliche

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Das ABC des Kaufrechts, Teil 8: Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen –

(8) Schadensersatz oder Aufwendungsersatz   (a) Schaden an der Kaufsache und Mangelfolgeschaden   Erleidet der Käufer durch einen Mangel der Kaufsache selbst einen Schaden oder ist die Kaufsache infolge eines Mangels schadhaft, richtet sich der Schadensersatzanspruch nach den §§ 437 Nr.3, 280 Abs.1 S.1. Da das Verschulden des Verkäufers vermutet wird, hat dieser zu beweisen,

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Das kleine ABC des Kaufrechts -Teile 1 bis 2: Übersicht über die gesetzlichen Regelungen und Erläuterung des Mangelbegriffs

Das ABC des Kaufrechts    Da die Vorschriften der §§ 305ff BGB eine unzulässige Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild sanktionieren und ich bei den Lesern dieses Skripts nicht voraussetzen kann, daß das gesetzliche Leitbild bekannt ist, habe ich hier begonnen, eine Art Übersicht über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zu schreiben, die für die Erstellung von

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ABC des Kaufrechts, Teil 5 – Nacherfüllungsanspruch, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz

Das ABC des Kaufrechts, Teil 5   Da die Vorschriften der §§ 305ff BGB eine unzulässige Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild sanktionieren und ich bei den Lesern dieses Skripts nicht voraussetzen kann, daß das gesetzliche Leitbild bekannt ist, habe ich hier begonnen, eine Art Übersicht über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zu schreiben, die für die

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Unberechtigte Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

BGH – Urt.v.23.1.2008 §§ 439. Abs.1 BGB, 280 Abs. 1 BGB Macht der Käufer unberechtigt Mängelgewährleistungsansprüche geltend, so stellt dies eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer fahrlässig nicht erkannt hat, daß die Ursache für den Mangel in seinem eigenem Verantwortungsbereich liegt. Anmerkung: Viele Gewährleistungsansprüche werden zu Unrecht geltend gemacht. Hinter dem

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Änderungsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen – BGH Urt.v. 11.10.2007

1.)    BGH Urt.v.11.10.2007 §§ 307 Abs.1, 308 Nr.4 BGB Beim Angebot eines Internetzugangs und zugehöriger Produkte sind selbst bei Berücksichtigung eines außerordentlich großen, unvorhersehbaren technischen Wandels Änderungsklauseln unwirksam, die auch eine Änderung der vertraglichen Essentialia Negotii umfassen sic h nicht auf einzelne Bereiche der Geschäftsverhältnisse beschränken. Kommentar: In der Entscheidung geht es um zwei Fragekreise:

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AGB – Haftungsbegrenzung – Verkürzung der Verjährung

Unwirksame Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche BGH 15.11.2006 „Falls die im § 309 Nr.7 lit.a und b. genannten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährung ausgenommen sind, sind Klauseln, die eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bewirken sollen, unwirksam.“ Anm: Diese Entscheidung des BGH erging im Bereich des BTC und betraf den Kauf eines Fohlens. Die

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