Informationstechnologie und Edv

Softwarelizenzvertrag: Vergütungsmodelle

Es gibt grundsätzlich zwei Vergütungsmodelle: Solche, bei denen die Softwarelizenz gegen eine Pauschale überlassen wird und variable Vergütungsmodelle. Pauschale Vergütungsmodelle Bei Einfach- oder Mehrfachlizenzen berechnet sich die Höhe der Vergütung nach der Anzahl der Nutzer oder nach der Anzahl der Maschinen, auf denen die Software entweder permanent gespeichert werden kann oder in deren Arbeitsspeicher die […]

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Softwarelizenz: Open Source Grundlagen II

Zu einer Verletzung von Open Source Lizenzen kann es in zwei Fällen kommen: – Der Lizenzvertrag wurde nicht abgeschlossen und es liegt keine Erschöpfungswirkung vor. – Der Lizenzvertrag wurde abgeschlossen, aber die Lizenzbestimmungen werden nicht eingehalten. Die Folge des Verstoßes besteht in der Entstehung von Unterlassungs-, Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüchen. Nach Ansicht der meisten Juristen besteht

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Softwarelizenzen: Open Source – Grundlagen

Der Begriff Open Source Software ist nirgendwo gesetzlich normiert. Die anerkannten Festlegungen erfolgten durch die Open Source Initiative in der Open Source Definition. Grundsätzliche Eigenschaften Open Source ist Software, deren Nutzung nur möglich ist, wenn der Nutzer den Lizenzbestimmungen zustimmt. Die Software „gehört“ keinem – in juristischen Begriffen gesprochen dürfen keine ausschließlichen Nutzungsrechte ausgeübt werden. Die Software

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Softwarelizenzverträge Kauf, Miete oder Werkvertrag?

Die Kanzlei & Partner ist auf die Erstellung von Softwarelizenzverträgen spezialisiert. Eigentlich ist der Begriff „Lizenzvertrag“ falsch. Lizenzen gibt es im Marken- und Patentrecht, nicht aber im Urheberrecht. Das Wort Lizenz stammt von dem lateinischen licencere ab, also dem Wort erlauben. Im Urheberrecht wird anstelle des Wortes Erlaubnis der Begriff Zustimmung verwendet. Und zustimmen kann

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Steuerung von IT Projekten: Kommunikation mit dem Kunden

Viele IT Projekte über die Anpassung oder Erstellung von Software scheitern. Sehr häufig deshalb, weil die Kunden andere Erwartungen an die Leistungen der realisierten Software haben oder daran, daß der Kunde nicht ausreichend mitarbeit. Wie lassen sich die Verträge besser gestalten? Ich habe schon an anderer Stelle betont, daß die IT-Projekte Projekte sind, die faktisch

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IT-Recht: Entscheidung des LG Bonn zum § 651 BGB

LG Bonn, Urt. 15.1.2008 Softwareanpassung:  Qualifikation als Werkvertrag  „Die Überlassung eines Programmes ist als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn fortlaufend weitere Programmvarianten nach einer Perspektivliste zu erstellen und auszuliefen sowie Einstellungen vorzunehmen sind, die jedenfalls zum Teil individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Insofern überwiegt der werkvertragliche gegenüber dem kaufvertraglichen Charakter. Auch bei der

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Warum überhaupt AGB für IT Unternehmen?

Ich werde häufig mit Kunden aus dem Vertrieb konfrontiert, die behaupten, man brauche keine AGB´s. Zur Erinnerung: Der Terminus AGB wird juristisch so besetzt, daß er alle einzelnen Klauseln und Verträge umfasst, die formuliert wurden, um mehr als einmal Verwendung zu finden. Praktisch alles, was man für den täglichen Bedarf verwendet, ist AGB. Lange hätte man

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Lizenzverträge im IT-Recht: Die Indifferenz eines Begriffs

Praktisch alle Kunden aus dem IT-Recht sprechen von „Lizenzverträgen“, wenn Sie Verträge meinen, die die Übertragung von Nutzungsrechten an Software regeln. Dabei ist der Begriff des Lizenzvertrags nur im Patent- oder Markenrecht verankert. Das Rechtsgebiet, das die Übertragung an Nutzungsrechten regelt, ist das Urheberrecht. Im Urheberrecht gibt es den Begriff des Lizenzrechts nicht. Der Begriff

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Kaufverträge über Software – Bewertungsgrundlagen

Verträge über den Kauf von Software weisen Klauseln auf, die immer wieder auftauchen. Die Bedeutung dieser Klauseln ist für den Laien häufig unklar, was umso fataler ist, als die Klauseln je nach Kontext für den Auftraggeber oder den Auftragnehmer völlig unterschiedliche Bedeutung haben. Das sei am Beispiel einiger Klauseln beispielhaft belegt: 1.) Präambel: Präambeln dienen

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Softwarerecht – Handel mit Gebrauchter Software

Besprechung der Entscheidung OLG München v.3.7.2008 Das OLG München hat in einer jüngeren Entscheidung erkannt, daß eine Erschöpfungswirkung selbst dann nicht eintritt, wenn der Originaldatenträger vom Verkäufer an der Käufer übergeben wird. Das Gericht vertritt die – umstrittene, siehe die abweichende Ansicht des Hans OLG Urt. 7.2.2007) Ansicht – , daß selbst bei der Übergabe

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