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Urheberrecht : Musikwerke und Klingeltöne

Einführung Mobiltelefone und Klingeltöne sind heute alltäglich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Nutzung eines Musikwerkes waren jedoch lange umstritten. Welche Rechte benötigte der Klingeltonanbieter? Von wem bekommt er die Rechte? Inwiefern darf er das Musikwerk bearbeiten, um eine für das Mobiltelefon geeignete Datei zu schaffen? In einem Fall vor dem BGH wurden nunmehr einige Fragen […]

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Markenrecht: Verwässerung und Verwechslungsgefahr

Einführung In der Praxis haben wir es regelmäßig mit Fällen der Verwechslungsgefahr zu tun. Das bedeutet, dass wenn eine Verwechslungsgefahr zwischen einer ältern Marke und einem jüngeren Zeichen vorliegt, der Inhaber der jüngeren Marke auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. Hat der Inhaber der jüngeren Marke bereits selbst die Eintragung

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Softwarelizenzvertrag: Vergütungsmodelle

Es gibt grundsätzlich zwei Vergütungsmodelle: Solche, bei denen die Softwarelizenz gegen eine Pauschale überlassen wird und variable Vergütungsmodelle. Pauschale Vergütungsmodelle Bei Einfach- oder Mehrfachlizenzen berechnet sich die Höhe der Vergütung nach der Anzahl der Nutzer oder nach der Anzahl der Maschinen, auf denen die Software entweder permanent gespeichert werden kann oder in deren Arbeitsspeicher die

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Softwarelizenz: Open Source Grundlagen II

Zu einer Verletzung von Open Source Lizenzen kann es in zwei Fällen kommen: – Der Lizenzvertrag wurde nicht abgeschlossen und es liegt keine Erschöpfungswirkung vor. – Der Lizenzvertrag wurde abgeschlossen, aber die Lizenzbestimmungen werden nicht eingehalten. Die Folge des Verstoßes besteht in der Entstehung von Unterlassungs-, Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüchen. Nach Ansicht der meisten Juristen besteht

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Softwarelizenzen: Open Source – Grundlagen

Der Begriff Open Source Software ist nirgendwo gesetzlich normiert. Die anerkannten Festlegungen erfolgten durch die Open Source Initiative in der Open Source Definition. Grundsätzliche Eigenschaften Open Source ist Software, deren Nutzung nur möglich ist, wenn der Nutzer den Lizenzbestimmungen zustimmt. Die Software „gehört“ keinem – in juristischen Begriffen gesprochen dürfen keine ausschließlichen Nutzungsrechte ausgeübt werden. Die Software

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Softwarelizenzverträge Kauf, Miete oder Werkvertrag?

Die Kanzlei & Partner ist auf die Erstellung von Softwarelizenzverträgen spezialisiert. Eigentlich ist der Begriff „Lizenzvertrag“ falsch. Lizenzen gibt es im Marken- und Patentrecht, nicht aber im Urheberrecht. Das Wort Lizenz stammt von dem lateinischen licencere ab, also dem Wort erlauben. Im Urheberrecht wird anstelle des Wortes Erlaubnis der Begriff Zustimmung verwendet. Und zustimmen kann

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Steuerung von IT Projekten: Kommunikation mit dem Kunden

Viele IT Projekte über die Anpassung oder Erstellung von Software scheitern. Sehr häufig deshalb, weil die Kunden andere Erwartungen an die Leistungen der realisierten Software haben oder daran, daß der Kunde nicht ausreichend mitarbeit. Wie lassen sich die Verträge besser gestalten? Ich habe schon an anderer Stelle betont, daß die IT-Projekte Projekte sind, die faktisch

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Irrtum bei Preisangabe / Lieferpflicht

AG Fürth, Entscheidung vom 3.7.2008 „Ein Kaufvertrag kann nicht wegen Irrtums angefochten werden, wenn dem Online Bestellvorgang ein falscher Preis zugrundeliegt, der durch eine irrtümliche Eingabe des Preises durch den Verkäufers verursacht wurde.“ Die Frage taucht immer wieder auf: Durch automatische oder manuelle Preisangaben in Online Bestellshops werden manchmal Fehler verursacht. Kann der Verbraucher Lieferung

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IT-Recht: Entscheidung des LG Bonn zum § 651 BGB

LG Bonn, Urt. 15.1.2008 Softwareanpassung:  Qualifikation als Werkvertrag  „Die Überlassung eines Programmes ist als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn fortlaufend weitere Programmvarianten nach einer Perspektivliste zu erstellen und auszuliefen sowie Einstellungen vorzunehmen sind, die jedenfalls zum Teil individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Insofern überwiegt der werkvertragliche gegenüber dem kaufvertraglichen Charakter. Auch bei der

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Gerichtsstandsvereinbarungen

1. Bedeutung: Es kommt häufig vor, dass ein Anspruch gegeben ist, aber der Schuldner nicht bereit ist, freiwillig zu leisten, sei es weil er glaubt, Einwendungen oder Einreden gegen die Forderung zu haben, sei es weil er in Zahlungsschwierigkeiten steckt und Zeit gewinnen möchte. Dann muss geklagt werden. Der Anspruchsinhaber hat grundsätzlich ein Interesse daran,

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