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Open Source Compliance Teil I

1. Einleitung 1.1 Funktion dieser Serie Der Sinn einer Compliance liegt darin, in Übereinstimmung mit den Gesetzen zu arbeiten und Folgen wie z.B. Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Die Compliance von Open Source kann in zwei Richtungen erfolgen.Einmal in die Richtung der IT-Sicherheit und einmal im Hinblick auf die rechtliche Compliance. 1.2 IT-Sicherheit Es gibt heute schon […]

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Compliance IT Sicherheit – Besonderer Teil CRA

2. CRA 2.1 Oh Gott, noch ein Gesetz Der Cyber Resilience Act stellt einen weiteren regulatorischen Versuch dar, die Risiken aus dem Betrieb von IT- Systemen zu mildern oder abzustellen. Es gab nur sektorale Anforderungen für bestimme Produkte (z.B. Fahrzeuge), der CRA gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen (nachfolgend PDE genannt), Art 3 Nr.

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Compliance IT Sicherheit – Besonderer Teil NIS-2

1. NIS-2-RL Bei den Vorgaben der NIS-2-RL handelt es sich um eine Richtlinie der europäischen Union. Diese Vorgaben hätten bis zum 17.10.2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden sollen. Dazu kam es nicht, weil zunächst der Bundesrat sein Veto gegen einzelne Zuständigkeitsregelungen einlegte und dann die „Fortschrittskoalition“ zerbrach. Der Regierungsentwurf stammt vom 24.07.2024, inzwischen hat die

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Compliance IT Sicherheit –Besonderer Teil DSGVO III

6. Ablaufpläne und Schulungen Die Organisatorischen Maßnahmen betreffen insbesondere Schulungen der Mitarbeiter – insbesondere im Bereich der Cybersecurity -, die die Mitarbeiter regelmäßig durchlaufen müssen. Nach Aussagen unserer Kunden sind über 90% der Cyberattacks nicht durch Hacker bedingt, die sich stundenlang durch einzelne Firewalls sägen, sondern durch unachtsame Mitarbeiter, die dann doch wieder den einen

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Compliance IT Sicherheit – Besonderer Teil DSGVO II

4. Fehler Ich möchte es einmal ganz deutlich sagen: Das Gesetz fordert im Schritt 1, sich mit dem Thema IT- Sicherheit angemessen auseinanderzusetzen. Und die Befassung mit diesem Thema muss angemessen dokumentiert werden. Was also nicht passieren darf, ist, sich mit dem Thema nicht auseinanderzusetzen oder das „Auseinandersetzen“ nicht zu dokumentieren. Genau deshalb mache ich

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Compliance IT Sicherheit – Besonderer Teil DSGVO I

1. Art 32 DSGVO Noch mal zum Art. 32 Abs. 1 DSGVO. Im Art. 32 Abs. 1 DSGVO heißt es: „Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen,

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Compliance IT Sicherheit – Allgemeiner Teil III

3. ISMS- Prozesse 3.1 Grundlagen des Risikomanagements ISMS ist wieder ein Buzzword und steht im Grunde für ein Risikomanagement System für IT- Sicherheit. Pflichten zum Risikomanagement gab es schon lange, und zwar im Gesellschaftsrecht, Banken- und Versicherungsrecht, etc.. Risiko wird verstanden als die Vorsorge vor zukünftigen Gefahren vor negativen Einflüssen. Gefahr wird im öffentlichen Recht

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Compliance IT Sicherheit – Allgemeiner Teil II

1. Funktion des Begriffs der IT- Sicherheit Einen Blog über das Thema IT- Sicherheit mit der Feststellung zu beginnen, dass es keine gesetzliche Definition für den Begriff IT- Sicherheit gibt, hat sicher einen Geschmack. Kurz und trocken ausgedrückt, soll IT- Sicherheit bewirken, dass die IT- Services, wie beabsichtigt, funktionieren und die mit den Services verarbeiteten

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Compliance IT Sicherheit – Allgemeiner Teil I

1. Methodik dieser Blogserie Diese Blogserie soll Sie in die Lage versetzen, die grundlegenden Themen der IT- Sicherheit zu verstehen. Zielgruppe sind wie immer die IT- Unternehmen, die wir regelmäßig betreuen. Das Thema IT- Sicherheit hat in den letzten Jahren viel Fahrt aufgenommen. Teils als Reaktion auf die Vielzahl von Cyberangriffen, teils infolge der Wichtigkeit,

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Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit, AVV und AGB- Recht im Spiegel der neueren EuGH- Rechtsprechung zur Cyberkriminalität  Teil II Beweislast und Auswirkungen auf den Inhalt der AVV

Fortsetzung von Teil I https://www.anwaltskanzlei-online.de/2024/12/27/datenschutzrechtliche-verantwortlichkeit-avv-und-agb-recht-im-spiegel-der-neueren-eugh-rechtsprechung-zur-cyberkriminalitaet-teil-i/ Beweislast Die DSGVO enthält keine Regelungen zur Beweislast für den Schadensersatz. Grundsätzlich muss der Betroffene (also die natürliche Person) nachweisen, dass ein Verstoß gegen die DSGVO zu einem Schaden (materiell oder immateriell) geführt hat. Eine Ausnahme gilt für die TOMs. Hier muss der Verantwortliche nachweisen, die angemessenen Maßnahmen getroffen zu

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