IT- Recht: Der rechtliche Aspekt des „Prototyping“ Teil 2
Juristische Aspekte und Prototyping Juristisch betrachtet beginnt das Prototyping damit, dass der Soll-Zustand (Juristen sprechen von der vereinbarten Beschaffenheit) durch den Prototypen in seiner Version 1.0 beschrieben wird. Der Kunde testet nun in mehreren Phasen den Prototypen und überprüft, ob dieser die Funktionen und Eigenschaften aufweist, die der Kunde bei der Realisierung seine Geschäftsprozesse erwartet […]
IT- Recht: Der rechtliche Aspekt des „Prototyping“ Teil 2 Weiterlesen »