Trademark law: "Import" as an act of use within the meaning of the Trademark Act (OLG Frankfurt, judgment of 01.10.2020)

Um eine eingetragene Marke oder ein Unternehmenskennzeichen zu verletzen, muss man ein identisches oder ähnliches Kennzeichen „benutzen“(siehe § 14 Abs. 2 MarkenG). Eine Benutzungshandlung kann in unterschiedlichster Weise erfolgen. Eine der zahlreichen Benutzungshandlungen ist die Einfuhr oder Ausfuhr eines Kennzeichens (§ 14 Abs. 3 Nr. 4 MarkenG). Begriff der Einfuhr Einfuhr im Sinne von § 14 […]

Markenrecht: „Einfuhr“ als Benutzungshandlung im Sinne des MarkenG (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.10.2020) Read More »