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Markenrecht: „Einfuhr“ als Benutzungshandlung im Sinne des MarkenG (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.10.2020)

Um eine eingetragene Marke oder ein Unternehmenskennzeichen zu verletzen, muss man ein identisches oder ähnliches Kennzeichen „benutzen“(siehe § 14 Abs. 2 MarkenG). Eine Benutzungshandlung kann in unterschiedlichster Weise erfolgen. Eine

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Inge Seher No Comment