Autorenname: Stefan G. Kramer

Anbieterwechsel nach dem Data Act (DA) Vertragliche Pflichten Teil 4/2

Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, welche Risiken für die Verfügbarkeit der einzelnen Services bei einem Wechsel bestehen. Was insofern besteht, ist eine Verpflichtung des alten Anbieters, den Kunden bei der Erarbeitung der Exit- Strategie zu unterstützen. Dabei hat der alte Anbieter alle einschlägigen Informationen bereitzustellen. Siehe hierzu ErwG 95 DA. Der […]

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Anbieterwechsel nach dem Data Act (DA) Vertragliche Pflichten Teil 4/1

Art 25 DA: Inhalt des Vertrags Der Artikel 25 DA ist ein tiefer Eingriff in die Vertragsautonomie, der sich eigentlich nicht begründen lässt. Der Artikel 25 DA ordnet an, dass die Anbieter von Cloud- Services mit dem Kunden einen Vertrag abschließen müssen (wenn der denn will) ohne wesentlichen Einfluss auf den Inhalt des Vertrags nehmen

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Anbieterwechsel nach dem Data Act (DA) Teil 3 Grundlagen

TEIL 3 Begriffe und Grundlagen   Der Wechsel zwischen zwei Datenverarbeitungsdiensten soll ohne große Erschwernisse und Ausfallzeiten für den Kunden möglich sein. „Wechselleichtigkeit“ und das Recht auf Datenportabilität sind die 2 Stichworte unter denen die Eingriffe in die Privatautonomie von dem Europäischen Parlament gerechtfertigt werden. Verpflichtet sind: Betroffen sind die Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten nach Artikel

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Pflichten zum Anbieterwechsel in der Cloud nach dem Data Act (DA)  Teil 1 und 2:

Teil 1 Data Act (DA) Einführung Worum geht es in dieser Blog Serie? Viele unserer Mandanten betreiben Standard- Services in der Cloud. Gemeint sind nicht individualisierte Cloud Services wie SAAS, Iaas, Paas Provider. Der Gesetzgeber hat im 6.ten Kapitel des Data Acts (DA) sehr weitreichende Regelungen für die Migration von Daten und digitalen Assets geschaffen.

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Spezial Blog – CopyLeft-Effekt Teil I

1. Zusammenfassung Da dieser Text nicht als wissenschaftlicher Text aufgebaut ist, sondern der Information über meine Ansicht über eine Rechtsfrage wiedergibt, stelle ich das Ergebnis an den Beginn. Es gibt weder eine einheitliche und verständliche Methode darüber, wann eigentlich ein CopyLeft-Effekt vorliegt, noch gibt es klare Auslegungsregelungen. Jede Sichtweise beinhaltet Pro- und Contra-Argument und die

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Spezial Blog – SaaS

  Das ist ein Thema, das juristisch tatsächlich existiert und ein Risiko aufwirft, ich habe aber noch keinen praktischen Fall zu dem Punkt gesehen. 1. Besteht überhaupt ein gesetzliches Verbietungsrecht? Ich habe oben in der Einführung ausgeführt, dass Urheberrechte Verbietungsrechte konstituieren. Der Gesetzgeber hat aber in Europa bestimmt, dass der Inhaber der Urheber- und ausschließlichen

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KI und OSS – Grundlegendes Teil II

1.3 Grundlegendes zur Auslegung OSS-Lizenzbestimmungen sind juristische Texte, wir sprechen von AGB. Wie alle AGB sind sie  auslegungsbedürftig. In praktisch allen OSS-Texten fehlt eine klare technische Beschreibung der Handlung, die einen CopyLeft-Effekt bedingt. Man sollte sich immer auf den Websites der betreffenden Hersteller umschauen, ob Auslegungshinweise bestehen und diese bei der Auslegung berücksichtigen. Aber es

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KI und OSS – Grundlegendes Teil I

1.1 Einfluss der KI auf die OSS-Lizenzen Ich muss gleich am Beginn sagen, dass ich sehr gespannt darauf bin, wie sich die Dinge entwickeln, wenn die Programmierer, die in Github unterwegs sind, nun eine KI zur Erstellung von Source einsetzen. Denn nach dem europäischen Recht unterfällt der Output der KI nicht dem Urheberrecht, es können

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Open Source Compliance Teil V

3.5 Lizenztexte und Urhebervermerke 3.5.1 Lizenztexte Praktisch immer verlangen die OSS- Lizenzen, dass der Text der Lizenz mit der Software gemeinsam übergeben werden muss. Sofern man es als Lieferant richtig machen will, muss man dem Kunden eine BOM (Bill of Material: Eine Liste, aus der sich die unterschiedlichen Softwarekomponenten der Software ergibt) ausliefern, bevor der

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Open Source Compliance Teil IV

3.4.2 Einschränkungen  3.4.2.1 Kompatibilität Gerade im Bereich der Kompatibilität der Lizenzen muss man aufpassen. Jede der Lizenzen erlaubt eine Nutzung der Software nur unter Beachtung der eigenen Regelungen. Deshalb entsteht dann, wenn die Komponenten nicht sauber technisch und vertrieblich getrennt werden können, immer die Frage, ob eine Lizenz die Bestimmungen der anderen Lizenz nicht konterkariert

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