AGB- und Vertragsrecht

Softwarelizenzvertrag Miete II

Gewährleistungsrechte Die Gewährleistungsrechte ähneln denen des Kaufrechts. Erneut geht es also um eine Abweichung zwischen Ist- und Sollzustand oder bei fehlen entsprechender Vereinbarungen um eine Abweichung  von dem Zustand, der objektiv erwartet werden kann. Dem Mieter steht ein Schadensersatzanspruch für anfängliche Mängel zu, der verschuldensunabhängig ist (in den AGB aber wenigstens im Verhältnis BtB ausgeschlossen […]

Softwarelizenzvertrag Miete II Weiterlesen »

Subunternehmervertrag IT

Typischerweise versucht der Generalunternehmer alle Risiken, die ihm aus dem Rechtsverhältnis mit dem Auftraggeber erwachsen, auf den Subunternehmer abzuwälzen. Diese 1:1 Übernahme von Rechten und Pflichten ist aber rechtlich nicht durchgehend haltbar. Der Vertrag zwischen Subunternehmer und Generalunternehmer ist ein eigenständiger Vertrag. Die Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zwischen Sub und GU bestehen unabhängig

Subunternehmervertrag IT Weiterlesen »

Softwarelizenzvertrag: Miete I

Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung der Software auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Die Miete wird vom Kaufvertrag dadurch abgegrenzt, daß die Nutzungsrechte an der Software nicht vorbehaltlos und endgültig auf den Käufer übergehen, sondern eben nur bedingt und/oder zeitlich begrenzt. Meistens wird dem Kunden eine körperlicher Datenträger überlassen, unbedingt erforderlich ist das aber nicht.

Softwarelizenzvertrag: Miete I Weiterlesen »

Fussballtickets – AGB und Wettbewerbsrecht

Einführung Allgemeine Geschäftsbedingung sind vertragliche Regelungen, die zwischen den Parteien vereinbart werden. Insoweit geltend sie auch nur zwischen den Vertragspartnern. Verträge zu Lasten Dritter sind nicht zulässig.  Diese inter partes Wirkung hat Folgen für den Vertrieb von Waren. Möchte der Verkäufer, dass der Wiederverkauf seiner Ware bestimmter AGB unterliegt, so kann er eine entsprechende Vereinbarung

Fussballtickets – AGB und Wettbewerbsrecht Weiterlesen »

AGB: Vertragseingehungsklauseln

Rahmenvereinbarung 1.) Rahmenvertrag Beispiel: „Nachstehende Regelungen gelten für alle Aufträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erteilt werden.“ Regelungen, die die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung gestalten sollen, müssen individuell vereinbart werden. Als AGB können sie nicht vereinbart werden. Vertragsinhalte müssen grundsätzlich für jeden einzelnen Vertrag gesondert vereinbart werden. Sonst würden sie den Kunden einseitig benachteiligen, dem

AGB: Vertragseingehungsklauseln Weiterlesen »

Softwarelizenzen: Open Source – Grundlagen

Der Begriff Open Source Software ist nirgendwo gesetzlich normiert. Die anerkannten Festlegungen erfolgten durch die Open Source Initiative in der Open Source Definition. Grundsätzliche Eigenschaften Open Source ist Software, deren Nutzung nur möglich ist, wenn der Nutzer den Lizenzbestimmungen zustimmt. Die Software „gehört“ keinem – in juristischen Begriffen gesprochen dürfen keine ausschließlichen Nutzungsrechte ausgeübt werden. Die Software

Softwarelizenzen: Open Source – Grundlagen Weiterlesen »

Irrtum bei Preisangabe / Lieferpflicht

AG Fürth, Entscheidung vom 3.7.2008 „Ein Kaufvertrag kann nicht wegen Irrtums angefochten werden, wenn dem Online Bestellvorgang ein falscher Preis zugrundeliegt, der durch eine irrtümliche Eingabe des Preises durch den Verkäufers verursacht wurde.“ Die Frage taucht immer wieder auf: Durch automatische oder manuelle Preisangaben in Online Bestellshops werden manchmal Fehler verursacht. Kann der Verbraucher Lieferung

Irrtum bei Preisangabe / Lieferpflicht Weiterlesen »

IT-Recht: Entscheidung des LG Bonn zum § 651 BGB

LG Bonn, Urt. 15.1.2008 Softwareanpassung:  Qualifikation als Werkvertrag  „Die Überlassung eines Programmes ist als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn fortlaufend weitere Programmvarianten nach einer Perspektivliste zu erstellen und auszuliefen sowie Einstellungen vorzunehmen sind, die jedenfalls zum Teil individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Insofern überwiegt der werkvertragliche gegenüber dem kaufvertraglichen Charakter. Auch bei der

IT-Recht: Entscheidung des LG Bonn zum § 651 BGB Weiterlesen »

Gerichtsstandsvereinbarungen

1. Bedeutung: Es kommt häufig vor, dass ein Anspruch gegeben ist, aber der Schuldner nicht bereit ist, freiwillig zu leisten, sei es weil er glaubt, Einwendungen oder Einreden gegen die Forderung zu haben, sei es weil er in Zahlungsschwierigkeiten steckt und Zeit gewinnen möchte. Dann muss geklagt werden. Der Anspruchsinhaber hat grundsätzlich ein Interesse daran,

Gerichtsstandsvereinbarungen Weiterlesen »

Garantien

Bedeutung: Im täglichen Leben begegnet man immer häufiger Garantien, seien es Beschaffenheitsgarantien, seien es Haltbarkeitsgarantien. Gerade im Bereich von elektronischen Geräten kommen Herstellergarantien vor. Aber wie weit haftet dann der Garantiegeber? Wie weit kann er seine Haftung bestimmen, insbesondere durch AGB? Begriff: Eine Garantie ist eine Vereinbarung, in der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr

Garantien Weiterlesen »

Nach oben scrollen