AGB- und Vertragsrecht

Gerichtsstandsvereinbarungen

1. Bedeutung: Es kommt häufig vor, dass ein Anspruch gegeben ist, aber der Schuldner nicht bereit ist, freiwillig zu leisten, sei es weil er glaubt, Einwendungen oder Einreden gegen die Forderung zu haben, sei es weil er in Zahlungsschwierigkeiten steckt und Zeit gewinnen möchte. Dann muss geklagt werden. Der Anspruchsinhaber hat grundsätzlich ein Interesse daran, […]

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Garantien

Bedeutung: Im täglichen Leben begegnet man immer häufiger Garantien, seien es Beschaffenheitsgarantien, seien es Haltbarkeitsgarantien. Gerade im Bereich von elektronischen Geräten kommen Herstellergarantien vor. Aber wie weit haftet dann der Garantiegeber? Wie weit kann er seine Haftung bestimmen, insbesondere durch AGB? Begriff: Eine Garantie ist eine Vereinbarung, in der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr

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AGB – Einkaufsbedingungen

In der Regel ist davon auszugehen, dass der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt und in den Vertrag einbeziehen will. Dies ist aber nicht immer der Fall. Insbesondere im kaufmännischen Verkehr werden auch vom Käufer AGB vorgelegt, die für ihn günstigen Klauseln enthalten.  Folgende Klauseln werden besonders häufig vom Käufer vorgelegt. 1.) Abwehrklauseln Hier gelten die

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AGB – Fälligkeitszinsen

Bedeutung: Jeder Geschäftsmann hat ein Interesse an der pünktlichen Zahlung für die von ihm erbrachte Leistung. Durch die Vereinbarung von Fälligkeitszinsen soll der Druck auf den Vertragspartner ausgeübt werden, die Zahlung auch innerhalb der vom Verkäufer vorgesehenen Frist zu leisten. Begriff: Fälligkeitszinsen sind Zinsen, die berechnet werden, wenn die Forderung fällig ist, jedoch noch keine

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Ausschlussfristen und AGB

Bedeutung Eine Ausschlussfrist kann zur Erreichung zweier unterschiedlicher Ziele im Vertrag oder in den AGB aufgenommen werden.  Zum einen kann eine Ausschlussfrist zum Zwecke der Haftungsfreizeichnung im Vertrag aufgenommen werden. Der Verwender der Klausel will sich somit von der Haftung freizeichnen lassen, wenn der Vertragspartner sich nicht an die Frist hält. Zum anderen kann die

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Aufrechnungsregeln in AGB

Bedeutung Die Aufrechnung spielt im Rahmen der Erfüllung eines Vertrags eine Rolle. Durch die Erklärung der Aufrechnung kann der Schuldner eine Forderung tilgen. Soweit der Schuldner Geld schuldet, kann er mit einer Gegenforderung, die auch eine Geldforderung sein muss, die Aufrechnung erklären. Da eine Vielzahl von Forderungen aus Geldforderungen bestehen, ist die Aufrechnung bei fast

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BGH: Kein Nutzungsentgelt bei mangelhafter Kaufsache

Darf der Händler von dem Kunden Geld für die Nutzung eines Kaufgegenstands verlangen, wenn der Gegenstand während der Gewährleistungszeit kaputt geht und Nachbesserungsversuche des Händlers endgültig fehlschlagen? Beispiel: Kunde (hier ein Verbraucher) kauft neuen, großen Flachbildschirm. Dieser wird nach Ablauf von einem Jahr schadhaft. Der Händler kommt in Übereinstimmung mit seinem Lieferanten darin überein, daß

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Warum überhaupt AGB für IT Unternehmen?

Ich werde häufig mit Kunden aus dem Vertrieb konfrontiert, die behaupten, man brauche keine AGB´s. Zur Erinnerung: Der Terminus AGB wird juristisch so besetzt, daß er alle einzelnen Klauseln und Verträge umfasst, die formuliert wurden, um mehr als einmal Verwendung zu finden. Praktisch alles, was man für den täglichen Bedarf verwendet, ist AGB. Lange hätte man

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Lizenzverträge im IT-Recht: Die Indifferenz eines Begriffs

Praktisch alle Kunden aus dem IT-Recht sprechen von „Lizenzverträgen“, wenn Sie Verträge meinen, die die Übertragung von Nutzungsrechten an Software regeln. Dabei ist der Begriff des Lizenzvertrags nur im Patent- oder Markenrecht verankert. Das Rechtsgebiet, das die Übertragung an Nutzungsrechten regelt, ist das Urheberrecht. Im Urheberrecht gibt es den Begriff des Lizenzrechts nicht. Der Begriff

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Kaufverträge über Software – Bewertungsgrundlagen

Verträge über den Kauf von Software weisen Klauseln auf, die immer wieder auftauchen. Die Bedeutung dieser Klauseln ist für den Laien häufig unklar, was umso fataler ist, als die Klauseln je nach Kontext für den Auftraggeber oder den Auftragnehmer völlig unterschiedliche Bedeutung haben. Das sei am Beispiel einiger Klauseln beispielhaft belegt: 1.) Präambel: Präambeln dienen

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