Wann liegt ein Inverkehrbringen im Sinne des GPSG vor?
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Dies soll am Beispiel von Trainingsgeräten im Fitnessstudio erläutert werden, die den Mitgliedern (Verbrauchern) zur Verfügung gestellt werden.
Persönlicher Anwendungsbereich des GPSG – wen betrifft es?
Gespeichert unter Allgemein, EDV - Recht · Stichworte: Anwendungsbereich, ebay, Einfuhr, Entwicklung, EU, EWR, Geräte, Gerätesicherheit, Gewerbe, GPSG, Internet, Inverkehrbringen, Maschinen, persönlicher, Privatperson, Produktsicherheit, schutz, Schutzzweck, überwachung, Verbraucher, Verordnungen, wirtschaftliche Unternehmung
Gemäß § 1 Abs. 1 GPSG gilt das GPSG für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, sofern es im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Leider eine Formulierung, die mit zahlreichen anderen bekannten „Unternehmensbegriffen“ nicht spontan übereinstimmt, wie etwa aus dem Gewerbe- oder Handelsrecht. So soll etwa eine Gewinnerzielungsabsicht für das Vorliegen einer selbständigen Unternehmung nicht erforderlich sein. Das ist zunächst konsequent, da der Schutzzweck des GPSG ein anderer ist und insbesondere der Schutz von Verbrauchern und anderen Anwendern zunächst unabhängig davon sein soll (und muss), ob und welche wirtschaftlichen Interessen seitens des Inverkehrbringers dahinter stehen.
Transportrecht: Das Frachtgeschäft und der personelle Anwendungsbereich
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Das Frachtgeschäft ist in den §§ 407 ff. Handelsgesetzbuch geregelt. Ob diese Spezialregelung auf ein bestimmtes Geschäft anwendbar ist, setzt voraus, dass der Handelnde auch in den personellen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt.
Vergaberecht Grundlagen 1
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Das Vergaberecht ist kaskadenartig aufgebaut. Die Kaskade beginnt auf der Ebene des europäischen Rechts, genauer gesagt der EU-Richtlinien. Diese geben die Prinzipien der Nichtdiskriminierung, des Wettbewerbs und der Transparenz vor. Auf der zweiten Ebene finden wir die nationalen Regelungen, hier insbesondere in den §§ 97 GWB. Die dritte Ebene wird durch die Vergabeverordnung (VGV). Diese wird weiter konkretisiert durch die Verdingungsordnungen für Bauleistungen, freiberufliche Leistungen und Dienstleistungen. Die IT Leistungen werden durch die Verdingungsordnung für Lieferungen und freiberufliche Leistungen geregelt.
Softwarelizenzen: Open Source – Grundlagen
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Der Begriff Open Source Software ist nirgendwo gesetzlich normiert. Die anerkannten Festlegungen erfolgten durch die Open Source Initiative in der Open Source Definition.
GEZ-Gebühren und Internetfähige Computer
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Einführung
Seit dem 01.01.2007 gilt die Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer nicht mehr. Die GEZ geht insoweit davon aus, dass jeder, der einen PC oder ein Notebook besitzt, auch GEZ-Gebühren zahlen muss.
UN-Kaufrecht: Der Anwendungsbereich
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Das UN-Kaufrecht, auch CISG oder Haager Kaufrecht genannt, regelt den internationalen Warenverkauf. Als Anwalt werden einem regelmäßig Verträge im internationalen Geschäftsverkehr vorgelegt, in denen das CISG ausgeschlossen wird. Die meisten Mandanten wissen allerdings nicht was das CISG ist, wann es anwendbar ist und ob die Regelungen des CISG „gut“ oder „schlecht“ sind.


