Schutz der Datenbank: Schutz vor Verwendung in Konkurrenzprodukten
Gespeichert unter EDV - Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Juristische Informationen, Lizenzrecht, Software, Urheberrecht · Stichworte: Datenbank, Frankfurt, Hamburg, Rechtsanwalt, unbefugte Nutzung, unwesentlicher Teil, wesentlicher Teil
Der BGH hat in einer Entscheidung vom 30.04.2009 erkannt, daß die Übernahme von aktualisierten Änderungsdaten in eine Datenbank eines Konkurrenzanbieters rechtswidrig sei. Schon die einmalige Entnahme aller geänderten Daten sei eine Nutzung eines qualitativ wesentlichen Teils und damit nur mit Zustimmung des Datenbankbetreibers möglich. Unerheblich sei dagegen, daß der Datenbankbetreiber selbst bestimmte Teile qualitativ unwesentliche Teile einer öffentlich zugänglichen Datenbank zu beliebigen Zwecken entnehmen konnte.
Software Lizenz Modelle Teil 2: Concurrent, single user, named user
Gespeichert unter EDV - Recht, Juristische Informationen, Software · Stichworte: Begriff, Beispiele, Datenbank, Frankfurt, Gebrauchte, Hamburg, Lizenz, Nutzung, Nutzungsrecht, Programm, Rechtsanwalt, Software, Tag hinzufügen, Urheberrecht, Vertrag, Verträge, Zustimmung, zwei
In den US-Verträgen gibt es viele Begriffe
Concurrent, Concurrent enterprise, Single user oder named user.
Concurrent heißt gleichzeitig, Enterprise ist das Unternehmen, single user sind Einzelplatznutzer und Named User sind namentlich benannte Nutzer. Wie passen diese Modelle mit dem deutschen Urheberrecht zusammen? Und dies vor allem, wenn die Verträge eigentlich immer nur unter dem Begriff ”licence” verstehen “means the right to use the software under the provision of this contract”?
Datenschutzrecht, Teil 2 Grundlagen
Gespeichert unter E-Commerce, Internetrecht, Juristische Informationen, Telekommunikation · Stichworte: BDSG, Datenbank, Datenschutzrecht, Dritter, Grundlagen, Informationen, Kauf, persönlichkeitsrecht
1.) Abgrenzung zum TMG
Ob das Telemediengesetz oder das BDSG anzuwenden ist, richtet sich danach, in welchem Stadium der vertraglichen Beziehung sich die Parteien befinden. Die Behandlung der Stadien vor dem Moment, in dem der Nutzer ein Angebot abgibt, richten sich nach dem TMG. Werden also Cookies oder andere Nutzerprofile erstellt, ohne daß ein Angebot abgegeben wurde, sind die Regelungen des TMG zu beachten. Die Regelung der Verwendung der Daten, die der Nutzer für den Vertragsabschluß abgibt, richtet sich wiederrum nach dem BDSG.
Die Entnahme aus einer Datenbank
Gespeichert unter Urheberrecht · Stichworte: Datenbank, Entnahme, eugh, Hersteller, Investition, Urheberrecht, Vorlage
Nach § 87 b UrhG steht einem Datenbankhersteller das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, zu. Werden nur Teile aus einer Datenbank entnommen, so stellt sich die Frage, ob der Tatbestand dieser Norm tatsächlich erfüllt ist.


