geografische Herkunftsangaben

Wettbewerbsrecht: Irreführung bei als Marke geschützten geografischen Herkunftsangaben

Werden im Rahmen der Produktwerbung geografische Herkunftsbezeichnungen verwendet (§§126, 127 MarkenG), müssen die wesentlichen Verarbeitungsschritte auch in der genannten Region stattfinden. Das gilt auch dann uneingeschränkt, wenn die Herkunftsbezeichnung als Marke geschützt ist. So entschied das OLG Stuttgart im Falle von als „Mark Brandenburg“ bezeichneter, tatsächlich aber in Köln abgefüllter Frischmilch (Urteil vom 04.07.2013 – […]

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Wettbewerbsrecht: Prüfpflichten für Online-Händler erweitert

Das OLG Köln (Az. 6 U 192/12) hat die Prüfpflichten von Online-Händlern deutlich erweitert: So sollen Amazon und Co, also auch viele kleinere Anbieter für falsche und damit irreführende geografische Herkunftsangaben der von ihnen angebotenen Produkte haften. Selbst eine Garantieerklärung des Vorlieferanten soll danach nicht geeignet sein, die Haftung auszuschließen. Das Urteil wird noch vom

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Markenrecht: Prüfungsumfang vor der Markenanmeldung wird größer

Mit einem Federstrich hat das EuG zuletzt den Prüfungsumfang für Markenanmeldungen europaweit erheblich erweitert. Denn in der Sache CASTEL ./. Castell (Az. T-320/10) entschied das Gericht, dass bereits die bloße Ähnlichkeit einer Marke zu einer wenig bekannten geografischen Herkunftsangabe ein absolutes Schutzhindernis begründen kann. Hierbei, so die Richter, komme es nämlich allein darauf an, ob

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Markenrecht: Geografische Herkunftsangaben

Geografische Herkunftsangaben sind Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Solche Angaben werden national und international geschützt. So werden z.B. in §§ 126 ff MarkenG die Herkunftsangaben geschützt. Daneben gibt es eine Vielzahl internationaler Abkommen

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