Für die Nutzung eines Computerprogramms im ASP ist nach Ansicht des OLG München (Urt.v.7.2.2008) auch dann die Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte an dem Programm erforderlich, wenn keine Übertragung …
Weiter lesen...
Softwarelizenzrecht: ASP und § 69c Nr.4 UrhG
Software Lizenzvertrag: Software as a service Teil I
Software soll wie ein Taxi oder wie Strom verwendet werden können. Der Kunde soll sich nicht mehr mit den Schwierigkeiten einer ordnungsgemäßen Installation, der Auswahl der richtigen Hardware und …
Weiter lesen...
Software Lizenz Modelle Teil 2: Concurrent, single user, named user
In den US-Verträgen gibt es viele Begriffe
Concurrent, Concurrent enterprise, Single user oder named user.
Concurrent heißt gleichzeitig, Enterprise ist das Unternehmen, single user sind Einzelplatznutzer …
Weiter lesen...
Software Lizenzrecht: Länderübergreifende Grundsätze des Schutzes von Computerprogrammen
Der Ausgangspunkt des Schutzes von Computerprogrammen ist das Urheberrecht. In Deutschland sind die Vorschriften des "Lizenzrechts für Software" in den §§ 69a ff. UrhG geregelt. Bei deren Auslegung …
Weiter lesen...
Software Lizenzrecht Russland Grundlagen
Die anwendbaren Regelungen finden sich im Gesetz der russischen Förderation über den Rechtssschutz von Computerprogrammen und Datenbanken (CPG) und dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Rechte …
Weiter lesen...
IT Recht: Fehlermeldungen des Kunden I
Im Optimalfall erfolgen die Fehlermeldungen eines Kunden schnell und präzise, beschreiben einen reproduzierbaren Fehler. Dieser Fall liegt allerdings nicht häufig vor. Häufig deuten die Fehlermeldungen …
Weiter lesen...
Softwarelizenzvertrag: Vergütungsmodelle
Es gibt grundsätzlich zwei Vergütungsmodelle: Solche, bei denen die Softwarelizenz gegen eine Pauschale überlassen wird und variable Vergütungsmodelle. …
Weiter lesen...
IT-Recht: Entscheidung des LG Bonn zum § 651 BGB
LG Bonn, Urt. 15.1.2008 …
Weiter lesen...
Rechtseinräumung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber für Computerprogramme – Teil 1
Nach dem § 69b erfolgt eine umfassende Einräumung von Nutzungsrechten des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber kraft Gesetzes in dem Moment, in dem das Programm entsteht. Sämtliche bekannten und heute noch …
Weiter lesen...
