Markenrecht: Zeichenähnlichkeit
Bei der Frage, ob zwischen zwei Zeichen eine Verwechslungsgefahr besteht, sind sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Dabei sind drei Faktoren für diese Beurteilung maßgeblich: die Zeichenähnlichkeit, die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und die Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens. Zwischen diesen drei Faktoren besteht eine Wechselwirkung. Folglich kann die Schwäche eines Faktors mit der Stärke […]
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