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Die Anmeldung einer dreidimensionalen Marke ist seit Inkrafttreten des Markengesetzes am 1.01.1995 in § 3 Abs. 1 MarkenG verankert. Eingetragen werden kann eine 3D Marke aber nur, wenn sie markenfähig ist. In
...Die Anmeldung einer dreidimensionalen Marke ist seit Inkrafttreten des Markengesetzes am 1.01.1995 in § 3 Abs. 1 MarkenG verankert. Eingetragen werden kann eine 3D Marke aber nur, wenn sie markenfähig ist. In
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