Autorenname: Stefan G. Kramer

AGB-Recht: Abtretung – Abtretungsverbote

Praktisch alle Verträge beinhalten Regelungen, in denen die Abtretung einer Forderung geregelt ist, indem gesagt wird, welche Forderungen nicht abgetreten werden dürfen. Solche Abtretungsverbote dienen dem Schutz des Schuldners (also desjenigen, der leisten muß). Der Schulder der z.B. Dienstleistungen zu erbringen hat, will diese unter Umständen nicht dem neuen Gläubiger gegenüber erbringen. Weiteres Beispiel: Die […]

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Softwarelizenzrecht: Das Recht der öffentlichen Wiedergabe

Das Recht der öffentlichen Wiedergabe spielt immer dann eine Rolle, wenn das Computerprogramm  der Öffentlichkeit in unkörperlicher Form oder körperlicher Form zugänglich gemacht wird. Was sich hier kryptisch anhört, ist in Wahrheit der Schlüssel zu allen Online-Verwertungsformen eines Computerprogrammes. Immer dann wenn das Computerprogramm im Wege des ASP, SAAS oder Cloudcomputing benutzt wird muss demjenigen,

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Softwarelizenzrecht: Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

Der § 69 c UrhG besagt im Grundsatz, was man alles mit einem Programm tun darf, sofern die Zustimmung des Berechtigten vorliegt. Bestimmte Handlungen sind aber selbst dann zulässig, wenn die ausdrückliche Zustimmung des Berechtigten nicht vorliegt. Gemäß § 69 d Abs. 1 UrhG bedarf jeder zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Computerprogrammes Berechtigte für die

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Datenschutzrecht: Neuregelung für Auftragsdatenverarbeitung

Die Änderung des Bundesdatenschutzrechts (BDSG) führte zu neuen Regelungen für die Auftragsdatenverarbeitung. Ab dem 01.09.2009 sind die Regelungen anwendbar. Die Frage, was mit bereits bestehenden Verträgen zu geschehen hat, ist offen. Da ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 11 BDSG eine Ordnungswidrigkeit gem § 43 I Nr.2b BDSG mit einem Ordnungsgeld von € 50.000,00

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Bilanzierung selbst erstellter Software – neue Regelung nach BilMoG

Nach der alten Gesetzeslage bestand grundsätzlich ein Verbot, selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte im Anlagevermögen zu aktivieren. Selbst erstellte Software durfte nicht aktiviert werden, im Auftrag erstellte Software schon. Der alte – typische Ratschlag – lautete, zwei Gesellschaften zu gründen. Eine, die die Software entwickelt, eine andere, die die Entwicklung in Auftrag gibt. Durch die Neufassung

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Lizenzrecht: Arten der Nutzungsrechte – Das Verbreitungsrecht

Das Verbreitungsrecht: Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Ob eine Verbreitungshandlung tatsächlich vorliegt, ist also unter Auslegung des Begriffes der Öffentlichkeit im § 15 UrhG festzustellen. Der Begriff des Anbietens umfasst zugleich Vorbereitungshandlungen wie z.B. das Schalten von Werbung oder eben

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Softwarelizenzrecht: Insolvenzfestigkeit einfacher Nutzungsrechte

Besprechung der BGH Entscheidung vom 26.03.2009, der folgender Sachverhalt zugrunde lag: Ein Programmierer von Software übertrug die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer von ihm programmierten Software auf ein Unternehmen A übertragen. Dieses verkaufte seinerseits einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte an ein anderes Unternehmen B. Nachdem das Unternehmen A in die Insolvenz ging, widerrief der Programmierer die Übertragung

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Softwarelizenz: Qualifikation von Projektverträgen

Durch die neuere Rechtsprechung des BGH zum § 651 BGB sind Fragestellungen von Wirksamkeit von Standardverträgen im Bereich von Parametrisierung, Customizing und Stellung von Individualsoftware aufgetreten. Das geläufige Schema lautete, dass ein Vertrag, welcher auf die Erzielung eines bestimmten Erfolges gerichtet ist, als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Dieses Schema kann nach der jüngeren Rechtsprechung des

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Softwarelizenz: Arten der Nutzungsrechte I

Software-Lizenzverträge sind auf die Übertragung von Nutzungsrechten gerichtet. Ich habe an anderer Stelle dargelegt, dass im amerikanischen Rechtsverkehr der Begriff der Lizenz und damit Urheberrechte und Nutzungsrechte gleichermaßen gemeint werden. Dazu gehören z. B. das Recht auf Benennung als Urheber, das Recht, sich entgegen Entstellungen des Werkes wehren zu können etc.. Urheberrechte können vertraglich nicht

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Kaufrecht: Wertersatz bei Rückabwicklung

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 16.09.2009 in einer kontrovers erörterten Frage entschieden. Es geht um die Fragestellung, ob im Falle der Rückabwicklung eines Kaufvertrags Wertersatz gefordert werden kann. Das deutsche nationale Recht geht von einem Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz aus. Ist ein Kaufgegenstand mangelhaft und erklärt der Käufer deshalb den Rücktritt, so

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