Autorenname: Stefan G. Kramer

Mietrecht: aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Schönheitsreparaturen, Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 95/07

Eine Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen kann in Mietverträgen unwirksam sein, bei der Verwendung entsprechender Formulierungen ist daher Vorsicht geboten. Der BGH entschied hierzu: Leitsatz: Eine Abgeltungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Mieter für den Fall, dass die Schönheitsreparaturen bei seinem Auszug noch nicht fällig sind, dazu verpflichtet, „angelaufene Renovierungsintervalle zeitanteilig zu entschädigen“, ist wegen Verstoßes gegen […]

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IT-Recht: Mögliche Mängel in der neuen Widerrufsbelehrung v. 4.3.2008

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der BGB Informationspflichtenverordnung vom 4.3.2008, die am 1. Apirl 2008 in Kraft trat, wurde eine neue Musterbelehrung über das Widerrufsrecht und eine neue Musterbelehrung über die Rückgabepflichten verabschiedet. Es wurde in der Literatur verschiedentlich darauf hingewiesen, daß auch diese Musterbelehrung möglicherweise nicht allen Vorgaben Rechnung trägt, die die Gerichte

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TK-Recht: Hinweispflicht des Anbieters bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten

Entscheidung des AG Frankfurt a.M. vom 2.11.2007 Tatbestand: Der Kunde verwendete ein Handy. Auf einmal kam es zur wiederholten analogen Einwahl in das Internet, die über einen längeren Zeitraum unbemerkt stattfand. Anstelle einer Normalen Handyrechnung sollte der Kunde über 2500 Euro bezahlen. Antwort des Gerichts: Dieses Verhalten sei derart ungewöhnlich und eigentlich nur durch einen

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IT-Recht: Das Pflichtenheft, Teil 2

          Prüfung des Pflichtenheftes   a)     Pflichten des Kunden   Sollten Sie meinem Ratschlag folgen, werden Sie versuchen, dem Kunden eine Prüfungspflicht für das Pflichtenheft aufzuerlegen. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Kunden häufig überhaupt nicht in der Lage sind, die technischen Voraussetzungen für die Richtigkeit des Pflichtenheftes zu überprüfen. Das Pflichtenheft regelt aber

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IT- Recht: Geheimhaltungverpflichtungen im Angestelltenverhältnis im Bereich IT

  Es bedarf kaum einer Erwähnung, daß Software und das mit ihr verbundene Know How ein extrem geheimhaltungsbedüftiges Feld sind. Es kommt nicht selten vor, daß nach oder gar noch während der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Geheimnisse aus einem Unternehmen diffundieren. Während der Geltung des Arbeitsvertrags folgt die Pflicht zur Verschwiegenheit schon aus der allgemeinen Treuepflicht

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Der Nachvergütungsanspruch nach den §§ 32, 32a UrhG für IT Verträge.

Rechtseinräumung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber für Computerprogramme – Teil 2 Problem: der Nachvergütungsanspruch nach den §§ 32, 32a UrhG.   Grundsätzlich sind im Rahmen der Vergütung keine keine Besonderheiten zu beachten. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt im Rahmen der Zahlung des normalen Honorars oder Angestelltengehaltes. Zu beachten sind lediglich die Regelungen der §§ 32,

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Ort der Nachbesserung bei fehlender Absprache

BGH Urt, 8.1.2008 Die Nachbesserung ist im Zweifel an dem Ort zu erbringen, an dem sich das nachzubessernde Werk nach dem Vertrag befindet, wenn die Parteien keine anderen Absprachen getroffen haben. Nach dem alten wie dem neuen Gewährleistungsrecht ist der Erfüllungsort (§ 269 BGB) der Ort, an dem sich das Werk bestimmungsgemäß befindet. Es soll verhindert

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Das Pflichtenheft I

Verträge über die Anschaffung bzw. Erstellung von Software sollten stets in zwei Schritten erfolgen. Die erste Phase befasst sich mit der Erstellung des Pflichtenheftes, die zweite dient der Realisierung bzw. Implementierung der Software.  Der Begriff des Pflichtenheftes ist leider nicht juristisch oder technisch eindeutig definiert. Es lohnt sich, dies im Hinterkopf zu behalten, weil der

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Die Rechte des Käufers nach dem CSIG, Teil 1

Rechte des Käufers nach dem CSIG – Teil 1  I.  Überblick II. Erfüllung und Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung)  I. Überblick Informationen über den jeweiligen Stand der Vertragsstaaten können unter www.uncitral.org abgerufen werden.   Die Rechte des Käufers nach dem CSIG richten sich nach den Art 45.ff. Grundsätzlich kann der Käufer wie im deutschen Recht Nachbesserung

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Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des Käufers beim Handelskauf

Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des Käufers beim Handelskauf    § 377 HGB Die wichtigste Vorschrift, die der Käufer nach dem HGB zu beachten hat, ist der § 377 HGB. Gemäß § 377 HGB obliegt es bei einem beiderseitigen Handelskauf dem Käufer, die Ware unverzüglich zu untersuchen. Dabei zutage tretende Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt

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