Softwareurheberrecht

Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil IV

Die Leasingbank steht in dieser Situation vor einer Reihe von Problemen. Nach den AGB der Leasingbanken hat der Lieferant dafür einzustehen, daß sich das Leasinggut auch weiter übertragen lässt. Beispiel: Eine Maschine wird verleast (Abzahlungslease); über das Vermögen des Leasingnehmers (Kunde) wird insolvenz angemeldet. Die Bank kann aufgrund ihrer Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt) die Sache bei dem […]

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil III

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Das ergibt sich einfach daraus, daß das Leasinggeschäft in diesem Fall eben in seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt nicht als Mietvertrag zu bewerten ist. Gegen die Vermietung von

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil II

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des vertraglichen Verbots Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Der juristische Hintergrund 1) Bei dem Verbot der rentalrights AGB der Hersteller handelt es sich um  wettbewerbsbehindernde Regelungen, die kartellrechtlich nicht haltbar sein werden. Man kann die

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil I

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Teil 1: Problemaufriß Immer mehr Hersteller von Software gehen dazu über,dem Vertriebspartner das „Verleasen“ von Software faktisch unmöglich zu machen. Meist wird dem Händler unter dem

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Softwarelizenzrecht: Projektverträge und Vertragstyp Teil III

Teil 1: Generelle Vorüberlegungen Teil 2: Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertragsrecht Teil 3: Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht Sofern Sie mit den Begriffen AGB oder  Individualvereinbarung nicht vertraut sind, lesen Sie bitte erst an den betreffen Stellen weiter.  Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die Gestaltung von Standardverträgen (AGB) und nicht auf ausverhandelte Verträge.

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Softwarelizenz: Handel mit gebrauchter Software BGH Beschluß zu Usedsoft

Es gibt Entscheidungen, über die man sich freuen kann. Eine solche stellt die Entscheidung des BGH vom 3. Februar 2011 „Usedsoft“ dar. Der BGH hat darin nicht in der Sache eine endgültige Entscheidung getroffen, sondern den EUGH (europäischen Gerichtshof) angerufen, um eine Reihe von Fragen zu klären. Im Kern geht es um die Zulässigkeit des

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Softwarelizenzrecht: Projektverträge – Rechtswahl Teil 2

Fortsetzung von Teil I. Die Wahl des richtigen Vertragstyps hängt deshalb davon ab, wie Sie arbeiten wollen. Oder ganz einfach gesagt: Sie haben die Wahl, ob Sie Dienstvertrags, Werkvertrags- oder Kaufrecht zur Anwendung bringen möchten. Es ist eben nicht automatisch so, daß alle Verträge über die Erstellung oder Anpassung von Software dem Werkvertragsrecht unterfielen. Folgende

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Softwarelizenzrecht: Kündbarkeit von Support und Pflegeverträgen nach der BGH Entscheidung vom 27 Januar 2011

Der BGH wartet in der letzten Zeit mit einer Vielzahl von Entscheidungen auf, die für leidenschaftliche Reaktionen sorgen. In diese Kategorie fällt auch die Entscheidung des BGH vom 27.01. 2011, AZ VII ZR 133/10. In der Sache ging es um die Kündbarkeit eines „Internet Systemvertrags“, eines Vertrags der neben dem Hosting für die entsprechende Webpage

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Softwarelizenzrecht: Lizenzen in der Insolvenz Teil 1

Diese Beiträge befassen sich damit, wie in der Insolvenz eines Unternehmens aus rechtlicher Sicht handzuhaben sind. Da ich selbst als Anwalt in einer Insolvenzkanzlei gearbeitet habe und mich dann später auf da Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und der IT spezialisiert habe, schreibe ich diese Beiträge mit großem Bedacht aus der Sicht des Praktikers. Es gibt

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Patentierbarkeit von Software – Teil 1

Im ersten Halbjahr des Jahres 2010 ergingen eine Reihe von Entscheidungen zur Frage der Patentierbarkeit von Software. Sowohl die Große Beschwerdekammer (GBK) des  Europäische Patentamt (EPA), der BGH als auch das Bundespatentgericht (BPatG) nahmen zur Frage der Patentierbarkeit von Software Stellung. Kurz vorab zum Jargon: Die ewige Frage „Sind Computerprogramme patentierbar“ setzt voraus, daß ein

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