Markenrecht: Ausnutzung bekannter Marken erfordert keine Absicht
Bekannte Marken genießen nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG besonderen Schutz. So dürfen auch für solche Waren und Dienstleistungen, welche keine Ähnlichkeit mit den geschützten Waren und Dienstleistungen aufweisen, keine ähnlichen Zeichen verwendet werden, wenn diese die Unterscheidungskraft der bekannten Marke in unlauterer Weise ausnutzen. Der BGH hatte sich nun mit der Frage […]
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