Die Registrierung eines Namens als Marke
Einführung Nach § 3 MarkenG können alle Zeichen als Marke geschützt werden, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Damit wird klargestellt, dass Marken grundsätzlich unterscheidungskräftig sein müssen. Als eintragungsfähige Zeichen werden sodann Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionalen Gestaltungen und sonstige Aufmachungen einschließlich Farben genannt. […]
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