Filesharing: Kein Beweisverwertungsverbot bei Auseinanderfallen von Endkundenanbieter und Netzbetreiber
Internetrecht: Bundestag beschließt WLAN-Gesetz
Internetrecht: Haftungserleichterungen für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots
Internetrecht: Schadensersatz wegen Redtube-Abmahnungen
Filesharing: Haftung für gewerblich genutztes WLAN wird durch den EuGH geklärt II
Eine nicht nur in Deutschland umstrittene Frage wird nun grundsätzlich geklärt: Haftet der Anbieter eines gewerblichen WLANs für Urheberrechtsverletzungen, die über dieses Netz begangen werden? Das LG München I hatte
...Filesharing: Müssen Eltern ihre Kinder ausliefern?
Viele der sogenannten Filesharing-Fälle spielen im familiären Umfeld: Einer der Elternteile oder beide Eltern sind Inhaber des Internetanschlusses, genutzt wird dieser aber zugleich auch von den im Haushalt lebenden Kindern.
...Filesharing: Beweisverwertungsverbot bei Auseinanderfallen von Endkundenanbieter und Netzbetreiber
Ausgangspunkt aller Filesharing-Verfahren ist ein gerichtliches Auskunftsverfahren. Denn der Rechteinhaber kennt bei einem Verstoß zunächst nur die IP-Adresse, nicht aber Name und Anschrift desjenigen, über dessen Anschluss der Verstoß begangen
...Internetrecht: Haftung des Domain-Registrars für offensichtliche Rechtsverstöße
Den letzten beißen die Hunde… So sieht es zumindest das OLG Saarbrücken, das einen Domain-Registrar – also einen technischen Dienstleister – in der Pflicht sieht, Webseiten mit offensichtlich rechtswidrigen Inhalten
...Filesharing: Belehrungspflichten gegenüber Mitbewohnern und Gästen
Wer muss wen, wie und worüber belehren, wenn es um die Nutzung des WLANs geht? Diese Frage ist gerade zuletzt Gegenstand zahlreicher Filesharing-Gerichtsverfahren. Das LG Hamburg hat sich nun zu
...Filesharing: Haftung für Haushaltsangehörige
Seit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspratiken müssen Abmahnfälle wegen im Internet begangener Urheberrechtsverletzungen (sog. Filesharing) am Wohnsitz des vermeintlichen Verletzers geltend gemacht werden. Zuvor konnten die Rechteinhaber bei einem
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