Telekommunikation

Urheberrecht: Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die LFP Video Group, LLC – Unerlaubte Nutzung des Filmwerks „Barely Legal Brown Skin Beauties“

“Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller mahnen derzeit im Namen des Unternehmens LFP Video Group, LLC ab. Dabei soll angeblich eine Urheberrechtsverletzung im Hinblick auf das Filmwerk „Barely Legal Brown Skin Beauties“  vorliegen. Der Betroffene soll im Oktober 2011 das Filmwerk ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zum Download über eine Internettauschbörse angeboten haben. Dabei soll die […]

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Urheberrecht: Filesharing – Auskunftsansprüche gegen den Internetserviceprovider

Wenn urheberrechtlich geschützte Werke über eine Internettauschbörse unerlaubt zur Verfügung gestellt werden, ist es nur möglich, die IP-Adresse für die jeweilige Verbindung zu speichern. Mit dieser Information kann der Verletzte grundsätzlich nichts anfangen, da er damit noch keine Rechte durchsetzen kann. Hierfür ist es unerlässlich, dass ihm ein Auskunftsanspruch gegenüber dem jeweiligen Internet-Service-Provider zusteht, der

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Internetrecht: Impressumspflicht bei Facebook

Den meisten geschäftlichen Anbietern von Waren und Dienstleistungen im Internet ist es bekannt, dass nach § 5 Telemediengesetz auf einer jeweiligen Webseite eine Impressumspflicht besteht. Danach muss der jeweilige Dienstanbieter folgende Angaben machen: –       den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen –       sofern der Dienstanbieter eine juristischen Personen ist, die Rechtsform –       den Vertretungsberechtigten (soweit anwendbar) –      

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Vorratsdatenspeicherung I

Wer ist verpflichtet? Bei Meidung eines Bußgeldes bis zu 500.000,00 Euro (oder 300.000,00 Euro für die nicht erfolgte Umsetzung technischer oder organisatorischer Voraussetzungen) sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung zu betreiben. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung trifft diejenigen, die Telekommunikationsdienste betreiben, § 3 Nr. 17 TKG. Telekommunikationsdienste sind diejenigen Dienste, die der Öffentlichkeit (sic dem Endnutzer) zur

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Sicherheitsrechtliche Regelungen zum Datenschutz

Sicherheitsrechtliche Regelungen zum Datenschutz Nach der zentralen Norm des § 9 BDSG haben die betroffenen öffentlich-rechtlichen oder privaten Stellen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind. Der Begriff der Erforderlichkeit bedeutet, daß das Kosten/ Nutzenverhältnis in einem angemessen Rahmen stehen muß. Was muß man also tun, um einen sicheren Umgang mit den

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Auftragsdatenverarbeitung, § 11 BDSG

Auftragsdatenverarbeitung, § 11 BDSG Eine zentrale Personendatenverarbeitung muß nicht durch das eigene Unternehmen durchgeführt werden. In Betracht kommt eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG, deren Zulässigkeit nach den Vorschriften des BDSG allerdings an enge Voraussetzungen geknüpft ist. Aber nicht nur diejenigen Unternehmen, die die Personenbezogenen Daten eines Unternehmens bearbeiten wollen, müssen die Vorschriften des

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Datenschutzrecht, Teil 3 – Einwilligung und Ermächtigung

1.) Einwilligung Die Einwilligung kann nur erfolgen, wenn der Betroffene vor der Erhebung der Daten über den Inhalt, den Umfang und den Zweck der Datenverarbeitung informiert wurde. Die Einwilligung bedarf der Schriftform. Von der Schriftform kann abgewichen werden, wenn nicht wegen gesonderter Umstände eine andere Form angezeigt ist. Nach dem TMG reicht allerdings keine bloße

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Datenschutzrecht, Teil 2 Grundlagen

1.) Abgrenzung zum TMG Ob das Telemediengesetz oder das BDSG anzuwenden ist, richtet sich danach, in welchem Stadium der vertraglichen Beziehung sich die Parteien befinden. Die Behandlung der Stadien vor dem Moment, in dem der Nutzer ein Angebot abgibt, richten sich nach dem TMG. Werden also Cookies oder andere Nutzerprofile erstellt, ohne daß ein Angebot abgegeben

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Datenschutzrecht Teil 1 – Internationale Bezüge

Maßgebliches Recht Das „Internetrecht“ ist so international wie das Web selbst, weshalb eine rechtliche Abhandlung über das Datenschutzrecht nicht beginnen kann, ohne daß die Frage nach dem Recht (Statut) gestellt wird. Wenn ich mich mit Rechtsfragen auseinandersetze, komme ich nicht mehr an der Frage vorbei, welches Recht eigentlich anwendbar ist. Wenn z.B. ein Ungar an

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TK-Recht: Hinweispflicht des Anbieters bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten

Entscheidung des AG Frankfurt a.M. vom 2.11.2007 Tatbestand: Der Kunde verwendete ein Handy. Auf einmal kam es zur wiederholten analogen Einwahl in das Internet, die über einen längeren Zeitraum unbemerkt stattfand. Anstelle einer Normalen Handyrechnung sollte der Kunde über 2500 Euro bezahlen. Antwort des Gerichts: Dieses Verhalten sei derart ungewöhnlich und eigentlich nur durch einen

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